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Rechtsschutz für Bundesbedienstete

Rechtsschutz für Bundesbedienstete
vom 6. Februar 2006

BMI-Rundschreiben vom 2. Dezember 2005 „Rechtsschutz für Bundesbedienstete“

In der Anlage übersende ich das o. g. Rundschreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Hierzu sind im Land Brandenburg derzeit keine landesrechtlichen Vorschriften erlassen worden. Die Regelungen des Bundes gemäß § 154 Abs. 2 LBG gelten auch für die Beamten des Landes Brandenburg. Mangels eigenständiger tarifrechtlicher Normen sind die Ausführungen aus dem o. g. Rundschreiben mit Blick auch auf den im Arbeitsverhältnis zu beachtenden Fürsorgegrundsatz sinngemäß auf die Arbeitnehmer der Landesverwaltung anzuwenden.

Das o. g. Rundschreiben wird demnächst im Gemeinsamen Ministerialblatt des Bundes veröffentlicht werden.

Ich bitte, Ihre Bediensteten in geeigneter Form zu informieren.

Anlagen