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ARCHIV
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Aufwendungen für Leistungen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ab 1. August 2013
Letzte gültige Fassung
Anlagen (1)
Anlagen
1
Beihilfefähige Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen ab 1. August 2013
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