Suche
Beglaubigung deutscher Urkunden aus dem Bereich der Justiz zur Verwendung im Ausland und Erteilung der Apostille nach der Brandenburgischen Verordnung über die Zuständigkeit für die Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland (BbgAuslBeglV)
Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung |
Ursprüngliche Fassung vom 29. April 2020 | JMBl/20, [Nr. 5], S.57 |
Abschnitt II, Nummern 6, 7 geändert durch Allgemeine Verfügung vom 28. September 2023 | JMBl/23, [Nr. 10], S.158 |