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Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
vom 9. Juli 2025
(GVBl.I/25, [Nr. 16])

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Berlin am 12. März 2025 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Das Abkommen tritt nach seinem § 7 Satz 1 am 1. Januar 2026 in Kraft.

Potsdam, den 9. Juli 2025

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Dr. Ulrike Liedtke


zum Abkommen


Anlagen