Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
vom 9. Juli 2025
(GVBl.I/25, [Nr. 16])
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Berlin am 12. März 2025 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Das Abkommen tritt nach seinem § 7 Satz 1 am 1. Januar 2026 in Kraft.
Potsdam, den 9. Juli 2025
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
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