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Elfte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten

Elfte Verordnung zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten
vom 16. Juni 2025
(GVBl.II/25, [Nr. 42])

Auf Grund des § 3 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz vom 6. März 2025 (GVBl. II Nr. 19) verordnet der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz:

§ 1
Aufhebung Baubeschränkungsgebiet

(1) Das in der kreisfreien Stadt Cottbus/Chósebuz und dem Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa gelegene und in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Baubeschränkungsgebiet „Cottbus-Nord“ wird aufgehoben.

(2) Die Karten und Pläne, die Bestandteil der Aufhebung des unter Absatz 1 genannten Baubeschränkungsgebietes sind, werden gemäß § 107 Absatz 2 des Bundesberggesetzes zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg niedergelegt.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 16. Juni 2025

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Klimaschutz

Daniel Keller

Anlagen

1