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Fundstellennachweis Brandenburg - Verwaltungsvorschriften - Stichwortverzeichnis
Fahrlehrer
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910-29
Pädagogisch qualifizierte Überwachung von Fahrlehrern, Fahrschulen und deren Zweigstellen nach dem Fahrlehrergesetz durch eine geeignete Stelle
vom 24. Februar 2016
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