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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Anlagen (1)

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Pflasterbauweise für Innenringe von kleinen Kreisverkehrsplätzen


vom 18. April 2001
(ABl./01, [Nr. 19], S.332)

Außer Kraft getreten
(ABl./01, [Nr. 19], S.332)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • die Straßenbaudienststellen der Landkreise, Städte und Gemeinden.

Mit dem Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abt. 5, Nr. 6/1999- Straßenbau vom 02.02.1999 (ABl. S. 198) wurde das Merkblatt für die Anlage von kleinen Kreisverkehrsplätzen für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen - innerorts und außerorts - eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden liegenden Straßen wird die Anwendung des Merkblattes empfohlen.

Das Merkblatt empfiehlt als Vorzugsvariante, die innere Kreisfahrbahn deutlich von der äußeren Fahrbahn abzugrenzen und eine möglichst „grobe“ Gesamt-Oberflächen-Struktur (Pflaster) auszuführen.

Im Bereich der Landesstraßen und Bundesstraßen sind die inneren Verkehrsflächen (Innenringe) von kleinen Kreisverkehrsplätzen in Pflasterbauweise auszuführen.

Bauweisen nach RSTO, Tafel 1 (Asphalt) oder nach Tafel 2 (Beton) sind nicht zu verwenden, da durch die Pflasterbauweise eine Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus (Erhöhung der Verkehrssicherheit) erreicht werden soll.

Prägungsverfahren für Beton- und Asphaltoberflächen, durch die eine oberflächige Ansicht einer Pflasterdecke imitiert wird, sind ebenfalls auszuschließen, da die Langzeitwirkung aufgrund der besonderen Beanspruchung und das Dränageverhalten noch nicht ausreichend bekannt sind.

Bei der technischen Umsetzung dieser Anforderung sind die nachstehenden Sachverhalte zu beachten.

  • Der Oberbau von Innenringen wird vorwiegend durch erhöhte Horizontalkräfte in Verbindung mit gleichzeitig wirkender Torsions- und Vertikalbeanspruchung - hervorgerufen durch Fahrzeuge des Schwerverkehrs - beansprucht.
  • Die Innenringe gelten als „Verkehrsflächen mit besonderer Beanspruchung“.
  • Der in der RSTO geltende Ansatz für die Auswahl von Standard-Pflaster-Bauweisen nach Tafel 3 (ungebundene Fugenfüllung, ungebundene Bettung in Verbindung mit einer ungebundenen Tragschicht oder durchlässigen gebundenen Tragschicht) ist nicht geeignet.
  • Die Innenringflächen sind in „Starrer Pflasterbauweise” auszuführen, wobei als Decke großformatiges Pflaster aus Naturstein oder Beton zu verwenden ist. Die Tragschicht ist im Regelfall als Dränbetontragschicht und im Ausnahmefall als Betontragschicht auszuführen.

Die „Starre Pflasterbauweise“ ist derzeit noch eine Sonderbauweise.

Ein Merkblattentwurf für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen, Teil II, Gebundene Bauweise, wird von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erarbeitet. Mit einer Einführung, bzw. Veröffentlichung ist im Jahr 2001 zu rechnen.

In der Anlage zu diesem Erlass sind Hinweise zur Ausführung der Bauweise enthalten.

Für Kreisverkehrsplätze in der Baulast der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden empfehle ich in gleicher Weise zu verfahren.

Anlagen