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Fundstellennachweis Brandenburg - Verwaltungsvorschriften - Stichwortverzeichnis - Archiv
Berufsausbildung
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804-2
Richtlinie der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen vom 22.01.1993 über die Erteilung der Ermächtigung zur Annahme von praktisch Auszubildenden für die Berufe "Masseur oder Masseurin" und "Physiotherapeut oder Physiotherapeutin" und von Personen, die die Bezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister oder Masseurin und medizinische Bademeisterin" führen wollen
vom 22. Januar 1993
804-6
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualifikationen im Rahmen der Berufsausbildung im Land Brandenburg
vom 7. August 2008
804-6
Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualifikationen im Rahmen der Berufsausbildung im Land Brandenburg
vom 7. August 2008
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