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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (ZTV SoB-StB 20)
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (ZTV SoB-StB 20)
vom 17. Mai 2021
(ABl./21, [Nr. 22], S.524)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 23/2020 vom 18. November 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (ZTV SoB-StB 20)“ bekannt gegeben.
Die ZTV SoB-StB 20 beinhalten Anforderungen an den Bau von Schichten ohne Bindemittel und an die fertige Schicht. Beim Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen und industriell hergestellten Gesteinskörnungen als Baustoffgemisch für Schichten ohne Bindemittel gelten die „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14)“.
Hiermit werden die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (ZTV SoB-StB 20)“ für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen verbindlich eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Der Runderlass „Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (ZTV SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)“ vom 17. Juli 2008 (ABl. S. 2009) wird aufgehoben.
Das Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.