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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen bei Anwendung der RDO Beton, Ausgabe 2020 (ZTV RDO Beton-StB 20)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen bei Anwendung der RDO Beton, Ausgabe 2020 (ZTV RDO Beton-StB 20)
vom 20. Januar 2021
(ABl./21, [Nr. 5], S.143)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 17/2020 vom 26. Oktober 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen bei Anwendung der RDO Beton, Ausgabe 2020 (ZTV RDO Beton-StB 20)“ bekannt gegeben.

Die ZTV RDO Beton-StB 20 regeln die bauvertragliche Umsetzung der „Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen, Ausgabe 2009 (RDO Beton 09)“. Sie enthalten Anforderungen und Regelungen für die Anwendung der RDO Beton beim Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, die bei der Herstellung von Oberbauschichten im Straßenbau und anderen Verkehrsflächen zu beachten sind.

Die ZTV RDO Beton-StB 20 sind in Verbindung mit den jeweils geltenden „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (ZTV Beton-StB)“, den „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische zur Herstellung von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (TL Beton-StB)“ sowie den „Technischen Prüfvorschriften für Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen (TP Beton-StB)“ anzuwenden. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ZTV RDO Beton-StB 20 vor.

Hiermit werden die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen bei Anwendung der RDO Beton, Ausgabe 2020 (ZTV RDO Beton-StB 20)“ für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen verbindlich eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Das Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.