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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (ZTV Pflaster-StB 06)
vom 24. November 2006
(ABl./06, [Nr. 50], S.794)
Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 18. August 2020
(ABl./20, [Nr. 36], S.847)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 23/2006 vom 29. August 2006 (VkBl. S. 775) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (ZTV Pflaster-StB 06)“ bekannt gegeben.
Die ZTV Pflaster-StB 06 beinhalten Reglungen, die bei der Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Bauweise auf Verkehrsflächen zu beachten sind. Sie sind in Verbindung mit den “Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster-StB 06)“ anzuwenden.
Für rezyklierte und industriell hergestellte Gesteinskörnungen und Baustoffgemische gelten in Brandenburg die TL Pflaster-StB 06 in Verbindung mit den “Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau, Ausgabe 2004 (BTR RC-StB 04)“, eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 10/2005 - Straßenbau vom 13. Mai 2005 (ABl. S. 719).
Die “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Pflasterdecken und Plattenbelägen, Ausgabe 2000 (ZTV P-StB 2000)“ sind nicht mehr anzuwenden. Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 40/2000 - Straßenbau vom 6. Dezember 2000 (ABl. S. 71) wird hiermit aufgehoben.
Hiermit werden die “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (ZTV Pflaster-StB 06)“ für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.
Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Die ZTV Pflaster-StB 06 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.