Suche
Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)
Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)
vom 9. August 2019
(ABl./19, [Nr. 34], S.835)
Der Runderlass richtet sich an
- den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
- die Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg
- die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 24/2013 vom 18. November 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) bekannt gegeben.
Hiermit werden die ZTV M 13 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Hinsichtlich Kapitel 4.3, letzter Absatz, wird abweichend geregelt, dass Auftragnehmer von Markierungen von den lichttechnischen Anforderungen an die Tagessichtbarkeit auch auf neuen bituminösen Deckschichten aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht freizustellen sind.
Hinsichtlich Kapitel 5.1, 16. Absatz, wird abweichend geregelt, dass auch beim Einsatz von Markierungssystemen, die entgegen den Vorgaben gemäß dem Abschnitt 5 unter Berücksichtigung der Fachkunde und Sorgfaltspflicht auf Verlangen des Auftraggebers eingesetzt werden, die Erfüllung der Anforderungen im Gebrauchszustand zu erbringen sind.
Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung Abteilung 5 - Nr. 6/2005 - Straßenverkehrstechnik vom 7. Februar 2005 (ABl. S. 310) wird hiermit aufgehoben und durch diesen Runderlass ersetzt.
Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse
www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.
Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.