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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTV La-StB 2018), Ausgabe 2018

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTV La-StB 2018), Ausgabe 2018
vom 22. September 2020
(ABl./20, [Nr. 41], S.952)

Der Runderlass richtet sich an:

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 15/2019 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 19. August 2019 (VkBl. S. 646) hat das BMVI die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTV La-StB 2018) bekannt gegeben.

Die ZTV La-StB 2018 wurden unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse vom Bund/Länder-Arbeitskreis „ZTV La-StB“ unter Beteiligung des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. überarbeitet.

Die ZTV La-StB 2018 ergänzen die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertrags­bedingungen für Bauleistungen (ATV). Sie enthalten Vertragsbedingungen für die Ausführung von Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau. Des Weiteren werden dem Auftraggeber Richtlinien für die Leistungsbeschreibung, Kontrolle und Dokumentation der Bauleistungen gegeben.

Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, insbesondere die

  • ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,
  • ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten,

Bestandteile des Bauvertrages sind.

Die ZTV La-StB 2018 sind bei der Abwicklung von Bauverträgen im Landschaftsbau zu beachten; es wird darum gebeten, die Richtlinien bei der Bauvorbereitung, bei der Aufstellung der Bauvertragsunterlagen und bei der Überwachung, Abnahme und Abrechnung der Landschaftsbauarbeiten zu beachten.

Die ZTV La-StB 2018 wurden gemäß der Richtlinie RL (EU) 2015/1535 unter der Notifizierungsnummer 2018/0198/D notifiziert.

Im Hinblick auf die Wertung von Produkten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von Ursprungswaren aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz wird besonders auf den Abschnitt 1 „Allgemeines“ hingewiesen.

Mit den einheitlichen Vertragsbedingungen der ZTV La-StB 2018 soll eine hinreichende Qualität der Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau sichergestellt werden. Zur Gewährleistung dieses Qualitätssicherungsanspruchs und zur Gleichbehandlung aller Anbieter innerhalb des Wettbewerbs ist die ZTV La-StB 2018 daher in einschlägigen Bauverträgen des Bundesfern- und Landesstraßenbaus ab sofort zu vereinbaren.

Die ZTV La-StB 2018 wurde als pdf-Datei auf der Website des BMVI eingestellt: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/ztv-la-stb-2018.html.

Folgende kursiv gekennzeichnete Ergänzungen der ZTV La-StB 2018 sind zu beachten:

  • Nummer 4.2.1 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

    „Oberboden ist für vegetationstechnische Zwecke vor­zusehen und nach den Grundsätzen des Landschaftsbaus (DIN 18915) und des Bodenschutzes (DIN 19639) zu behandeln.“

  • Nummer 4.5.2 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

    „Dabei gelten abweichend von DIN 18919 nachfolgende Orientierungswerte, die in Bezug auf die Häufigkeit der Wässerungsgänge als Mindestwerte anzusehen sind.

  • In Nummer 4.5.2 Absatz 1 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:

    Hier ist insbesondere die zunehmende klimatisch bedingte Trockenheit zu berücksichtigen. Weitere Methoden der Bewässerung (z. B. Wassersäcke) sind zulässig.

  • In Nummer 4.6 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

    Kurz vor der Samenbildung stehende bzw. samentragende Neophyten sind gesondert zu entsorgen und zu vernichten.

Hiermit wird die ZTV La-StB 2018 unter Berücksichtigung obiger Anmerkungen für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass „Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2005 (ZTV La-StB 05)“ vom 26. Februar 2016 (ABl. S. 306) wird hiermit aufgehoben.

Dieser Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.