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Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017)
Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017)
vom 8. April 2020
(ABl./20, [Nr. 18], S.436)
Zu dem Runderlass über die Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017) vom 7. März 2018 (ABl. S. 311) ergeht folgender Hinweis:
Die Einführung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017) kann hinsichtlich der bestehenden Forderungen nach einer aktuellen Fremdüberwachung des 1. Trimesters 2020 bis auf Weiteres durch Vorlage einer gültigen Überprüfung aus dem vorhergehenden Prüfzeitraum (3. Trimester 2019) ersetzt werden.
Dieser Runderlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.