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Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017)

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017)
vom 7. März 2018
(ABl./18, [Nr. 12], S.311)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 21/2017 wurden die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (ZTV FRS 2013, Fassung 2017) neu bekannt gegeben.

Hiermit werden die ZTV FRS 2013, Fassung 2017, für Baumaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Es wird gebeten, diese bei neu abzuschließenden Bauverträgen für Fahrzeug-Rückhaltesysteme ab dem 1. Juni 2018 zugrunde zu legen.

Nach Einführung der neuen ZTV FRS kann der Leistungsbereich 129 (1. Auflage 2013) nicht mehr angewendet werden. Weiterhin kann mit dem Leistungsbereich 829 der Baugrund bei allen Arbeiten an FRS mit Homogenbereichen beschrieben werden, die in den ZTV FRS definiert werden. Auf das
ARS 14/2017 des BMVI vom 21. August 2017 wird gesondert hingewiesen.

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung wird den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg die Anwendung für Straßen in ihrem Zuständigkeitsbereich empfohlen.

Die ZTV FRS 2013, Fassung 2017, können beim FGSV-Verlag, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nr. 5/2014 vom 7. Oktober 2014 (ABl. S. 1322) wird hiermit aufgehoben und durch diesen Runderlass ersetzt.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.