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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2017 (ZTV E-StB 17)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2017 (ZTV E-StB 17)
vom 30. Januar 2018
(ABl./18, [Nr. 7], S.224)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 17/2017 vom 26. September 2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2017 (ZTV E-StB 17)“ bekannt gegeben.

Die überarbeiteten ZTV E-StB 17 enthalten die Umstellung der Einteilung von Boden und Fels in Homogenbereiche. Hierdurch wird das bisher verwendete System der Bodenklassen durch das in den ATV DIN 18300 „Erdbau“ beschriebene System der Homogenbereiche für die Erdarbeiten im Straßenbau ersetzt. Mit der Einteilung in Homogenbereiche erfolgt die Zusammenfassung von Boden und Fels mit den für das vorgesehene Bauverfahren vergleichbaren Eigenschaften, auf deren Basis der Auftragnehmer die verwendbare Gerätetechnologie auswählen kann.

Für Bodenverfestigungen von fein- und gemischtkörnigen Böden mit hydraulischen Bindemitteln wurden Anforderungen modifiziert.

Hiermit werden die ZTV E-StB 17 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die folgenden Runderlasse werden aufgehoben:

  • Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 18/2009 - Verkehr vom 25. August 2009 (ABl. S. 1743)
  • Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 14/2012 - Verkehr vom 13. November 2012 (ABl. S. 1911)
  • Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abteilung 4, Nummer 2/2017 vom 14. Februar 2017 (ABl. S. 244).

Das Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln zu beziehen.