Suche

Suche innerhalb der Norm
Link zur Hilfe-Seite

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege), Ausgabe 2017

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege), Ausgabe 2017
vom 14. Juli 2020
(ABl./20, [Nr. 31], S.759)

Der Runderlass richtet sich an:

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2019 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 14. August 2019 (VkBl. S. 570) hat das BMVI die ZTV-Baumpflege, Ausgabe 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) bekannt gegeben.

Die ZTV-Baumpflege, Ausgabe 2017, ersetzt die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflegearbeiten im Straßenbau“ (ZTV Baum-StB 04).

Die ZTV-Baumpflege, Ausgabe 2017, orientieren sich in ihrer Struktur und ihrem Stil an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen im Sinne der VOB/B. Die ZTV-Baumpflege, Ausgabe 2017, können ausschließlich in Bauverträgen als Bestandteil des Vertrages gelten.

Gewerbliche Dienstleistungen sind je nach Auftragsumfang gemäß der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) auszuschreiben und als Dienstleistungsverträge zu vereinbaren.

Um die ZTV-Baumpflege, Ausgabe 2017, als Teil der Leistungsbeschreibung im Sinne von § 31 VgV oder § 23 UVgO nutzen zu können, sollten für gewerbliche Dienstleistungsverträge ausschließlich der Abschnitt 3 und bei Bedarf die Abschnitte 2.1 bis 2.3 als Vertragsgrundlage vereinbart werden. Des Weiteren ist die Beachtung der „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ (kein Vertragsbestandteil) zu empfehlen.

Hinsichtlich der Ausschreibung von Baumpflegeleistungen als Bau- oder als Dienstleistungsvertrag wird Folgendes erläutert:

  • Baumpflege im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: Diese Leistungen werden in der Regel im Zusammenhang mit den zugehörigen Pflanzarbeiten vergeben. Diese sind demzufolge den Bauleistungen zuzuordnen.
  • Baumschnittarbeiten, bei denen wesentlich in den Bestand eingegriffen wird, sind den Bauleistungen nach VOB zuzuordnen und zählen zu den in der VOB verankerten Arbeiten an einem Grundstück. Sie sind somit nach VOB auszuschreiben.
  • Bei Pflegeleistungen an Bäumen außerhalb der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, welche überwiegend reine pflegerische Tätigkeit umfassen (betriebliche Unterhaltungspflege, zum Beispiel Kontrolle, Anbinden an Baumpfosten, Baumscheibe pflegen und wässern), handelt es sich um Dienstleistungen, da nicht wesentlich in den Bestand eingegriffen wird.

Für die korrekte Benennung der einzelnen Vertragsbestandteile ist die jeweilige Vergabestelle zuständig. Hinsichtlich der im Einzelfall zu vereinbarenden Vertragsbedingungen beziehungsweise Richtlinien für Baumpflegearbeiten im Straßenbau und möglichen fachbezogenen Ergänzungen wird auf die im Einzelfall zu erstellende Baubeschreibung sowie entsprechende Positionen des STLK LB 107 verwiesen.

Die ZTV-Baumpflege, Ausgabe 2017, sind über die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e. V., Friedensplatz 4, 53111 Bonn, zu beziehen.

Hiermit wird die ZTV-Baumpflege, Ausgabe 2017, der FLL unter Berücksichtigung obiger Anmerkungen für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass „Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Naturschutz und Landschaftspflege bei Straßenbau und -unterhaltung - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflegearbeiten im Straßenbau (ZTV Baum-StB 04), Ausgabe 2004“ vom 12. Januar 2005 (ABl. S. 310) wird hiermit aufgehoben.

Dieser Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.