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Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik)

Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik)
vom 5. Dezember 2012
(JMBl/12, [Nr. 12], S.118)

Außer Kraft getreten am 1. Januar 2014 durch Allgemeine Verfügung vom 4. Dezember 2013
(JMBl/13, [Nr. 12], S.117)

I.

Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) - Stand: 1. Januar 2013“ herausgegeben. Den Gerichten wird jeweils ein elektronisches Exemplar der Anordnung zur Verfügung gestellt.

II.

Die Anordnung wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2013) zum 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die mit Allgemeiner Verfügung des Ministers der Justiz vom 29. November 2011 (JMBl. S. 143) in Kraft gesetzte Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) außer Kraft.

Potsdam, den 5. Dezember 2012

Der Minister der Justiz

Dr. Volkmar Schöneburg

Anlagen