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Gemeinsame Rundverfügung des Generalstaatsanwalts und des Polizeipräsidenten des Landes Brandenburg für die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizeivollzugsdienst und über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens bei der Strafverfolgung minderschwerer Delikte durch das Kriminalkommissariat „Zentrale Anzeigenbearbeitung“ (ZENTRAB)