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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach § 7 LHO
Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes gem. Anlage zu VV Nr. 2.5 zu § 7 LHO (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung - kalkulatorischer Zinssatz)
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach § 7 LHO
Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes gem. Anlage zu VV Nr. 2.5 zu § 7 LHO (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung - kalkulatorischer Zinssatz)
vom 28. August 2012
Außer Kraft getreten am 22. Mai 2014 durch Vorschrift vom 22. Mai 2014
Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 02. Juli 2012;
GZ: II A 3-H 1012-10/07/0001: 006
Der Bund hat mit Schreiben vom 02.07.2012 den nominalen Kalkulationszinssatz (Durchschnittszinssatz) unter Bezugnahme auf die “Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ (Anhang zur VV-BHO § 7) mitgeteilt. Gemäß VV Nr. 2.5 zu § 7 LHO gilt das Rundschreiben des BMF zur “Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ in Brandenburg entsprechend. Dort ist in Nr. 2.2 auf die Bekanntgabe des Kalkulationszinssatzes hingewiesen.
Mit bezeichnetem Schreiben gibt der Bund den nach der Arbeitsanleitung “Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ zu berücksichtigenden nominalen Kalkulationszinssatz mit aktuell 3,1 % p. a. bekannt.
Der Bund weist in seinem Schreiben vom 02.07.2012 darauf hin, dass bei finanziell bedeutsamen und längerfristigen Maßnahmen, für die Handlungsalternativen mit einem wesentlichen privaten Finanzierungsanteil infrage kommen, die Zinssätze für gleiche Laufzeiten und Stichtage zugrunde gelegt werden sollen.
Anliegend füge ich das genannte Schreiben des Bundes zu Ihrer Kenntnis bei.
Ich bitte, die aktuellen Kalkulationszinssätze für Berechnungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen heranzuziehen.