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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach § 7 LHO
Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes gem. Anlage zu VV Nr. 2.5 zu § 7 LHO
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach § 7 LHO
Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes gem. Anlage zu VV Nr. 2.5 zu § 7 LHO
vom 25. Februar 2009
Außer Kraft getreten
Rundschreiben des Bundes vom 12. Februar 2009
Der Bund hat mit seinem Schreiben vom 12.02.2009 die veränderten Kalkulationszinssätze gemäß „Arbeitsanleitung Einführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Anhang zur VV-BHO § 7) mitgeteilt, die gem. VV Nr. 2.5 zu § 7 LHO im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in Brandenburg entsprechend anzuwenden sind.
Die vom Bund aktualisierten Kalkulationszinssätze betragen 2,2 % p. a. real und 3,3 % p. a. nominal.
Der Bund weist in seinem Schreiben darauf hin, dass für Wirtschaftlichkeitsvergleiche bei längerfristigen Maßnahmen die Zinssätze für gleiche Laufzeiten und Stichtage zugrunde gelegt werden sollen. Diese Zinssätze können dem Internet-Angebot der Deutschen Bundesbank entnommen werden (http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zinsen.php#zinsstruktur).
Ich bitte, diese aktuellen Kalkulationszinssätze für Berechnungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen heranzuziehen.