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Mitteilungen zum Wählerverzeichnis
Mitteilungen zum Wählerverzeichnis
vom 23. August 1993
(JMBl/93, [Nr. 9], S.147)
- Mitteilungen gemäß
- Nr. 12 a der Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen (MiStra)
- Nr. XV.4. der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
sind an die für den Wohnort des Betroffenen zuständige Meldebehörde zu richten.
- Soweit Mitteilungen gemäß Nr. 1 b) in der zurückliegenden Zeit noch nicht oder an andere Behörden vorgenommen wurden, sind sie nachzuholen.
- Die zuständigen Meldebehörden ergeben sich aus der Anlage/ Teil A und B zu dieser Rundverfügung1)
- Die Rundverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Potsdam, den 23.8.1993
Minister der Justiz
In Vertretung des Staatssekretärs
Kupas
1) wird gesondert zugestellt