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Mitteilungen zum Wählerverzeichnis

Mitteilungen zum Wählerverzeichnis
vom 23. August 1993
(JMBl/93, [Nr. 9], S.147)

  1. Mitteilungen gemäß
    1. Nr. 12 a der Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen (MiStra)
    2. Nr. XV.4. der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)  

    sind an die für den Wohnort des Betroffenen zuständige Meldebehörde zu richten.

  2. Soweit Mitteilungen gemäß Nr. 1 b) in der zurückliegenden Zeit noch nicht oder an andere Behörden vorgenommen wurden, sind sie nachzuholen.
  3. Die zuständigen Meldebehörden ergeben sich aus der Anlage/ Teil A und B zu dieser Rundverfügung1)
  4. Die Rundverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Potsdam, den 23.8.1993

Minister der Justiz
In Vertretung des Staatssekretärs

Kupas


1) wird gesondert zugestellt