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Verwaltungsvorschriften über das Prüfungsverfahren im Fach Sport am Ende der Jahrgangsstufe 10 (VV - Prüfung Sport Jahrgangsstufe 10)

Verwaltungsvorschriften über das Prüfungsverfahren im Fach Sport am Ende der Jahrgangsstufe 10 (VV - Prüfung Sport Jahrgangsstufe 10)
vom 8. Juli 2004
(Abl. MBJS/04, [Nr. 12], S.453)

Außer Kraft getreten
(Abl. MBJS/04, [Nr. 12], S.453)

Auf Grund des § 146 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78) in Verbindung mit § 44 Abs. 7 der Sekundarstufe I-Verordnung vom 18. Dezember 2003 (GVBl. II 2004 S. 2) bestimmt der Minister für Bildung, Jugend und Sport:

1 - Prüfungsverfahren im Fach Sport

(1) Die mündliche Prüfung gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 4 der Sekundarstufe I-Verordnung im Fach Sport umfasst einen sportpraktischen und einen sporttheoretischen Teil. Beide Teile der Prüfung werden an einem Tag durchgeführt. Aus schulorganisatorischen, witterungsbedingten oder sportartspezifischen Gründen kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen.

(2) Der Schwerpunkt der Bewertung liegt auf den sportpraktischen Anteilen. Der sporttheoretische Teil geht mit mindestens einem Drittel in die Prüfungsnote ein.

(3) Die Durchführung des sporttheoretischen Teils erfolgt entsprechend § 44 der Sekundarstufe I-Verordnung. Das Prüfungsgespräch dauert in der Regel 10 Minuten. Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Rahmenlehrplan Sport Sekundarstufe I. Insbesondere die in der Anlage 1 aufgeführten Inhalte sind für den sporttheoretischen Teil der mündlichen Prüfung geeignet und werden empfohlen.

(4) Die Grundlage für die Prüfungsinhalte für den sportpraktischen Teil der mündlichen Prüfung im Fach Sport ist

  1. als Pflichtfach der Rahmenlehrplan Sport Sekundarstufe I, wobei die in der Anlage 2 aufgeführten Inhalte besonders geeignet sind, 
  2. als Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7 der jeweils schuleigene Lehrplan, wobei die in der Anlage 3 aufgeführten Inhalte besonders geeignet sind oder 
  3. als Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 9 der jeweils schuleigene Lehrplan.

Die Schülerin oder der Schüler, die oder der die mündliche Prüfung gemäß den Buchstaben a) oder c) gewählt hat, wird frühestens am letzten Unterrichtstag durch die Prüferin oder den Prüfer über das Themenfeld im sportpraktischen Teil der mündlichen Prüfung informiert. Sofern die Aufgabenstellung für den sportpraktischen Teil Wahlmöglichkeiten für die Schülerin oder den Schüler enthält, erfolgt die Wahl zu diesem Zeitpunkt.

(5) Die Prüfung in einer anderen Prüfungsform erfolgt gemäß § 46 der Sekundarstufe I - Verordnung. Für Schülerinnen und Schüler, die eine andere Prüfungsform im Fach Sport wählen, sind eine Präsentation und ein Prüfungsgespräch vorzusehen. Die Präsentation muss einen sportpraktischen Bezug haben.

2 - In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft.

Der Minister für Bildung, Jugend und Sport

Steffen Reiche

Anlage 1:

Inhalte für das Prüfungsgespräch in der mündlichen Prüfung

Theoretische Grundlagen sportlicher Tätigkeit

  • Entwicklung sportmotorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Entwicklung von Bedürfnissen (Freude, Leistungsstreben, Kooperation, Verantwortung, Erfahrung)
  • Herausbildung von Sportinteressen, die lebensbegleitend wirken und die Motivation für körperlich-sportliche Betätigung sind
  • Gesundheitsvorsorge (Regelmäßigkeit sportlicher Belastungen und Wirkung von Entlastungen sowie altersangepasste Lebensweise)

Hauptfaktoren sportlicher Tätigkeiten

  • Komponenten der Handlung (Körpersysteme, Kenntnissysteme, Bewertungssysteme, soziale Systeme)
  • Leistungsvoraussetzungen (endogene Leistungsfaktoren: Bewegungssysteme, Kondition, Koordination, Strategie und Taktik, Sport und Technik; exogene Leistungsfaktoren: soziale Bedingungen, Ausrüstung, Klima, Wettkampf)

Grundlagen sportlicher Belastungsgestaltung

  • Unterrichts- und Trainingsmittel (Körperübungen, bestimmte Belastungsmethoden, Hilfsgeräte, spezielle Belastungsverfahren)
  • Belastungsfaktoren (Belastungsumfang, -intensität und Pausengestaltung)
  • Anpassungsmechanismen (funktionelle und morphologische Anpassung)
  • Belastungskontrolle (Fremd- und Selbstkontrolle)

Doping und Sport

  • Ursachen für Doping, Regeln, Dopingbegriff

Sport und Ernährung

  • Rolle einer ausgewogenen Ernährung

Theorie der Individualsportarten und Sportspiele

  • Geschichte
  • Systematik (Wettkampf-Disziplinen; Techniken, Regelwerk, Materialkunde)
  • Entwicklung sportartspezifischer Leistungsfähigkeit (Leistungsstruktur, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Technik, physikalische Grundlagen)
  • Technik und Taktik (Angriffstechniken, Abwehrtechniken, taktisches Verhalten, individuelle Taktik, Gruppen- und Mannschaftstaktik)
  • Erlernen von Übungen (methodischer Ablauf, Bewegungsanweisungen, Üben, Bewegungshilfen und -korrekturen, Stabilisieren und Anwenden)
  • Erwärmung, Verletzungsprophylaxe und Leistungsentfaltung.

Anlage 2:

Inhalte und Anforderungen für den sportpraktischen Teil in der mündlichen Prüfung im Fach Sport als Pflichtfach

Themenfeld: Leichtathletik
bestehend aus einem 4-Kampf:

  • Sprint
  • Weit- oder Hochsprung
  • Wurf oder Stoß
  • Ausdauerlauf als Leistungslauf

Themenfeld: Gymnastik/Tanz
bestehend aus Pflicht- und Kürprogramm Gymnastik/Tanz:

  • Pflichtprogramm Gymnastik/Tanz, bestehend aus 32 Takten (16 Zählzeiten) mit einem Handgerät und Musik
  • Kürprogramm Gymnastik/Tanz, wählbar ohne und mit Handgerät (ausgenommen Handgerät aus Pflichtprogramm), Einzel-, Partner- oder Gruppenkür, mit Musik, max. 1 Minute

Themenfeld: Zweikampf

Bedingt durch die unterschiedlichen körperlichen Voraussetzungen sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Auswahl der eingesetzten Technik im Judo oder Ringen oder Selbstverteidigung haben. Dabei sollen Handlungsketten erkennbar sein.

bestehend aus 3 Teilen innerhalb der Bereiche: Judo, Ringen oder Selbstverteidigung

  • Judo: ausgewählte Falltechniken
    • 3 Aktionen mit passivem Gegner aus dem Übergang vom Stand- zum Bodenbereich (Würfe)
    • ausgewählte Aktionen mit halbaktivem Gegner aus dem Standbereich in Verbindung mit einem Wurf
  • Ringen: ausgewählte Falltechniken
    • 3 Aktionen mit passivem Gegner aus dem Übergang vom Stand- zum Bodenbereich (Würfe)
    • ausgewählte Aktionen mit halbaktivem Gegner aus der Bewegung
  • Selbstverteidigung: ausgewählte Lösungsmöglichkeiten beim Festhalten des Handgelenkes (Hebeltechniken)
    • Abwehr von Schlägen (Ausweichen, Blocken)
    • ausgewählte Lösungsmöglichkeiten bei der Abwehr eines Fuß- oder Kniestoßes

Themenfeld: Turnen

Kürübungen mit mind. 6 Elementen an drei verschiedenen Geräten oder zwei verschiedenen Geräten und einem Sprung. Als Ersatz für Einzelkürübungen bzw. den Kürsprung kann Akrobatik und/oder Synchronturnen eingebracht werden. Beim Synchronturnen darf das Gerät nicht noch einmal für die Einzelkür gewählt werden.

Sprung: Pferd oder Kasten - lang oder seit; Höhe 1,10 m
Balken: Höhe 1,00 m bis 1,20 m; 2 Bahnen und mind. zwei Richtungsänderungen
Boden: Ergänzung der Elemente durch gymnastische Verbindungsteile
Reck: Reckhöhe: kopf- bis sprunghoch
Barren: Barrenhöhe: kopfhoch; mit mind. einem Richtungswechsel
Stufenbarren: mit mind. einem Richtungswechsel

Themenfeld: Schwimmen
bestehend aus 3 Teilen

  • eine längere Strecke in einer frei wählbaren Technik
  • eine zweite Schwimmtechnik demonstrieren
  • wahlweise ein weiterer Bereich: Start oder Wende oder Elemente des Wasserspringens oder Tauchen oder Rettungsschwimmen

Themenfeld: Mannschafts- und Rückschlagspiele

  • bestehend aus zwei Komplexübungen:
  • individuell technisch-taktischer Komplex,
  • mannschafts- bzw. gruppentaktischer Komplex

Soweit an den Schulen weitere Themenfelder (Sportarten), sportartenübergreifende Themenfelder, fachübergreifendes oder fächerverbindendes Arbeiten in der Jahrgangsstufe 10 im Pflichtfach Sport vorgesehen sind, orientiert sich die Prüfung an den vorgenannten Anforderungen.

 Anlage 3

Inhalte und Anforderungen für den sportpraktischen Teil in der mündlichen Prüfung im Fach Sport als Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7

Boxen: Überprüfung der Technik/Taktik in einem wettkampfnahen Bereich (Angriff, Abwehr, Schlagen, Fortbewegung)

Fußball: Überprüfung komplexe Spielfähigkeit in einem wettkampfnahen Bereich (Ballannahme, Ballmitnahme, Zuspiel, Kopfballspiel, Dribbling, Torstoß, Körpertäuschung, Angriff, Abwehr)

Gerätturnen: Überprüfung der Technik unter Beachtung der Kombination und Komposition im wettkampfnahen Bereich (Kür - 4 - Kampf) aus den Strukturgruppen Rollen, Überschlagen, Springen, Schwingen, Umschwingen, Aufschwingen, Abschwingen, Stemmen, Kippen, Felgen, Drehen um die Körperlängsachse oder Heben/Halten/Stehe am Boden oder Reck)

Gewichtheben: Durchführung eines wettkampfnahen Zweikampfes (Reißen und Stoßen) unter Beachtung der Gewichtsklasse

Judo: Überprüfung der Technik/Taktik in einem wettkampfnahen Bereich (Bodenbereich, Standbereich)

Handball: Überprüfung komplexe Spielfähigkeit in einem wettkampfnahen Bereich (Passen, Dribbling, Wurf, Körpertäuschung, Angriff, Abwehr)

Kanu-Rennsport: Überprüfung von Technik/Taktik in einem wettkampfnahen Bereich (Zugarmführung, Druckhandführung, Oberkörperverwringung in der Gesamtbewegung)

Leichtathletik: Durchführung eines Dreikampfes unter wettkampfnahen Bedingungen in einer Disziplingruppe

Radsport: Überprüfung der Technik unter wettkampfnahen Bedingungen (Leistungen im Kurzzeitbereich oder Mittelzeitausdauerbereich oder Ausdauerbereich, Starttechnik, Mannschaftstaktik, Geschicklichkeitsfahrtest)

Ringen: Überprüfung von Technik/Taktik in einem wettkampfnahen Bereich (Bodenbereich, Stand-Boden-Übergang)

Rudern: Überprüfung der Technik im wettkampfnahen Bereich (Skull über eine Strecke von 1000 m)

Schwimmen: Überprüfung der Technik im wettkampfnahen Bereich (drei Schwimmstrecken in mindestens zwei unterschiedlichen Schwimmarten, Schwimmtechnik, Lage, Bein- und Armbewegung, Atmung, Startsprung, Wende, Anschlag)

Sportschießen: Überprüfung von Technik/Taktik in einem wettkampfnahen Bereich (Gewehr oder Pistole oder Laufende Scheibe oder Wurfscheibe, Anschlagsaufbau, Zielen, Atmung, Abzugstätigkeit, Schussrhythmus)

Soweit an den Schulen weitere Themenfelder (Sportarten) oder sportartenübergreifende Themenfelder im Wahlpflichtunterricht I vorgesehen sind, orientiert sich die Prüfung an den vorgenannten Anforderungen.