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Inhaltsübersicht
4 - Zuweisung der Studierenden zu den Ausbildungsschulen
5 - Rechtsstellung der Studierenden
6 - Aufgaben der Leiterin oder des Leiters der Ausbildungsschule
7 - Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte
8 - Kooperation der Ausbildungspartner
9 - Organisation und Durchführung der schulpraktischen Studien
11 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verwaltungsvorschriften über die Beteiligung der Schulen an den schulpraktischen Studien in den lehramtsbezogenen Studiengängen (VV-schulpraktische Studien - VV-schupSt)
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung |
| Ursprüngliche Fassung vom 24. Juli 2025 | Abl. MBJS/25, [Nr. 16], S.237 |
Verwaltungsvorschriften