1 Zweck, Anwendungsbereich
Diese Verwaltungsvorschrift enthält in Ergänzung zur Brandenburgischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener vermessungstechnischer Dienst (BbgAPOgvD) vom 29. September 2020 (GVBl. II Nr. 91) neben Vorgaben zur grundsätzlichen Gliederung der Ausbildung (Nummer 2) den Rahmenausbildungsplan (Nummer 3) und das Prüfstoffverzeichnis (Nummer 4) sowie das Beurteilungsformular (Nummer 5).
2 Gliederung der Ausbildung
2.1 Die Ausbildungsabschnitte für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes sind wie folgt festgelegt:
Ausbildungsabschnitt I: |
Liegenschaftskataster |
11 Wochen |
Ausbildungsabschnitt II: |
Ländliche Neuordnung |
8 Wochen |
Ausbildungsabschnitt III: |
Bodenordnung und Wertermittlung |
8 Wochen |
Ausbildungsabschnitt IV: |
Landesvermessung, Geoinformation |
6 Wochen |
Ausbildungsabschnitt V: |
Seminare und Lehrgänge |
10 Wochen |
|
Prüfungsvorbereitung und Prüfung |
3 Wochen |
|
Erholungsurlaub |
6 Wochen |
|
Insgesamt |
52 Wochen |
2.2 Die Ausbildung der Vermessungsoberinspektoranwärterinnen und -anwärter (VOIA) ist eine unter Federführung der Ausbildungsbehörde wahrzunehmende gemeinsame Aufgabe aller Aufgabenträger des amtlichen Vermessungswesens und der Flurbereinigungsverwaltung, teilweise unter Einbeziehung weiterer Ausbildungsstellen.
2.3 Als Einführung in den Vorbereitungsdienst soll den VOIA ein Überblick in das allgemeine Verwaltungsgeschehen sowie über den öffentlichen Dienst und die besonderen Aufgaben ihrer Fachverwaltung vermittelt werden. Dabei sollen ihnen das Ziel der Ausbildung erläutert und Hinweise zur Gliederung der Ausbildung, zum Ausbildungsstoff in den einzelnen Ausbildungsabschnitten und zur Laufbahnprüfung gegeben werden.
2.4 Die Ausbildung der VOIA in den Ausbildungsstellen soll durch Lehrgänge, Seminare, Planspiele, digitale Lernformen, Arbeitsgemeinschaften und Übungen in freier Rede sowie durch Repetitorien vertieft werden.
2.5 Die Anwärterinnen und Anwärter sind so frühzeitig wie möglich in die praktischen Arbeitsabläufe der Ausbildungsstellen einzubeziehen. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Vermittlung von methodischen Fähigkeiten im ganzheitlichen Arbeitsprozess. In der Ausbildung sind Kommunikationsqualifikationen sowie soziale Kompetenz in Theorie und Praxis zu vermitteln und die Eigenverantwortlichkeit zu fördern.
3 Rahmenausbildungsplan
Der nachfolgende Rahmenausbildungsplan nach § 7 Absatz 1 BbgAPOgvD strukturiert als allgemeines Muster die Regelausbildung. Er soll individuell für die VOIA aufgestellt werden. Wünsche und Prioritäten der VOIA sollen im Einklang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln Berücksichtigung finden. Dabei kann auch die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte verändert werden. Verschiedene Ausbildungsabschnitte, die in denselben Ausbildungsstellen absolviert werden, können zusammengelegt werden.
Ausbildungsabschnitte und Dauer | Ausbildungsstellen (ggf. Dauer) | Ausbildungsinhalte |
I – IV |
alle Ausbildungsstellen |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen während der gesamten Laufbahnausbildung in allen Ausbildungsabschnitten |
I
Liegenschaftskataster
11 Wochen |
Katasterbehörde (mit Grundbuchamt)
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
Ministerium des Innern und für Kommunales
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur |
- Liegenschaftsrecht und andere für das Liegenschaftskataster relevante Rechtsgebiete
- Entstehung des Liegenschaftskatasters, Bestandteile, Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters, Fortführung des Liegenschaftskatasters
- Benutzung des Liegenschaftskatasters, Verwendung der Katasterunterlagen für Verwaltung und Wirtschaft
- Vorbereitung, Ausführung und Ausarbeitung von Liegenschaftsvermessungen
- Vermessungsverfahren
- Bereitstellung von Vermessungsunterlagen
- Prüfung der Qualität und Übernahme der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessungen
- Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters
- Verwaltungsakte und Rechtsbehelfsverfahren
- Aufgaben und Organisation der Vermessungs- und Katasterverwaltung und der sonstigen Vermessungsstellen (Überblick)
- Koordinierung und Betreuung im IT-Bereich (MAIS)
- Angelegenheiten der Gebühren und Entgelte der Vermessungs- und Katasterverwaltung
- Beurkundungs- und Beglaubigungsbefugnis der Vermessungsbehörden
- Grundbuchrecht, Einrichtung und Führung des Grundbuchs
- Verbindung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster
- Grundzüge der Bodenschätzung
- Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
|
II
Ländliche Neuordnung
8 Wochen |
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg |
- Ziele der ländlichen Neuordnung, Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation
- Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz
- Durchführung der Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz: Verfahrensvorbereitung und -anordnung, Wertermittlung, Grundzüge der Neugestaltung des Verfahrensgebietes, Planung und Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen, Planwunschtermin, Aufstellung und Prüfung der Flurbereinigungspläne, Berichtigung der öffentlichen Bücher (Grundbuch, Liegenschaftskataster)
- Verwaltungsakte und Rechtsbehelfsverfahren
- Vermessung und Katasterführung
- Fachverfahren in der Flurbereinigung; Geoinformationssysteme
- Vergabe von Bau- und Vermessungsleistungen
- Finanzierung der Flurbereinigung
- Naturschutz und Landschaftspflege in der Flurbereinigung
- Zusammenarbeit der Flurbereinigungsverwaltung mit der Vermessungs- und Katasterverwaltung und anderen Ingenieurbüros
- Instrumente der Landentwicklung
|
III
Bodenordnung und Wertermittlung
8 Wochen |
Für die Landes- und Regionalplanung zuständige Behörden und Stellen
Katasterbehörde, kommunale Dienststellen für Liegenschaften, Planung sowie sonstige technische Aufgaben (z. B. Erschließung, Umweltschutz)
Geschäftsstelle eines Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Geschäftsstelle eines Umlegungsausschusses |
- Rechtsgrundlagen, Ziele und Leitbilder der Raumordnung und Landesplanung
- Grundzüge der Bauleitplanung, bauliche Nutzung, Erschließung
- Begriffe, Zweck, Verfahrensarten und Abläufe der Bodenordnungsverfahren
- Sonstiges Bau- und Bodenrecht
- Immobilienwertermittlung
|
IV
Landesvermessung, Geoinformation
6 Wochen |
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
Ministerium des Innern und für Kommunales |
- Grundlagen des amtlichen Raumbezuges
- Bildflugplanung und -koordinierung, photogrammetrische Auswertung
- Topographischer Informationsdienst
- Aufbau und Laufendhaltung des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) mit seinen Bestandteilen Digitales Geländemodell (DGM), Digitales Orthophoto (DOP), Digitale Landschaftsmodelle (DLM) und Digitale Topographische Karten (DTK)
- Herstellung und Fortführung der Standardausgaben der topographischen Karten, Sonderkarten und Sonderausgaben
- Landesluftbildsammlung
- Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten
- Urheberrecht
- E-Government-Recht, Open-Government, Open-Data
- Geoinformationswesen, Geodatenmanagement
- Geodienstleistungen, Georeferenzierung
- Geodateninfrastrukturen (GDI)
- Digitalisierungsstrategie
|
V
Seminare und Lehrgänge
10 Wochen |
Landesakademie für öffentliche Verwaltung
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
Ministerium des Innern und für Kommunales |
- Grundzüge des allgemeinen Staatsrechts Grundzüge des Verfassungsrechts des Bundes und des Landes Brandenburg
- Europäische Union: Organe, Aufgaben, Ziele, Rechtsetzung
- Grundzüge des Kommunalverfassungsrechts
- Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften
- Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprozessrecht
- Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und des Landes Brandenburg
- Verwaltungsvollstreckung
- Verwaltungszustellungsverfahren
- Verwaltungsgebühren
- Grundzüge der Verwaltungsgerichtsordnung
- Rechtsbehelfe und Rechtsmittel
- Weitere Rechtsgrundlagen
- Grundzüge des Beamten-, Disziplinar- und Personalvertretungsrechts
- Grundzüge des Ordnungswidrigkeiten-, Arbeitsschutz- und Datenschutzrechts
- Bürgerliches Gesetzbuch: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht
- Nachbarrecht
- Wasserrecht
- Grundzüge des Haushaltsrechts
- Dienst- und Fachaufsicht
- Gerichtsorganisation, Klageverfahren
- Beschwerdebearbeitung
|
3 Wochen |
Ausbildungsbehörde |
Prüfungsvorbereitung und Prüfung |
6 Wochen |
|
Erholungsurlaub |
insgesamt |
52 Wochen/12 Monate |
|
4. Prüfstoffverzeichnis
Prüfstoff der Laufbahnprüfung nach § 12 Absatz 2 BbgAPOgvD für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes ist:
Prüfungsfach | Prüfstoff |
Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen |
- Staats- und Verfassungsrecht
(Grundzüge der allgemeinen Staatslehre, Grundgesetz und Landesverfassung insbesondere: Gesetzgebungsverfahren und Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung)
- Verwaltung und Verwaltungsrecht
(Grundzüge auf den Gebieten: Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrens- und Vollstreckungsrecht, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsorganisation und Verwaltungshandeln)
- Grundzüge des Kommunalverfassungsrechts
- Grundzüge des bürgerlichen Rechts (BGB: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht)
- Grundzüge des Beamtenrechts
- Grundzüge des Haushaltsrechts
|
Liegenschaftskataster |
- Rechtliche Grundlagen, Aufgaben und Organisation des Liegenschaftskatasters
- Entstehung und geschichtliche Entwicklung des Liegenschaftskatasters
- Einrichtung, Führung und Benutzung des Liegenschaftskatasters als Geobasisinformationssystem
- Liegenschaftsvermessungen, Fortführung und Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters, technische Verfahren
- Verwaltungsakte und Rechtsbehelfsverfahren
- Grundbuchrecht, Einrichtung und Führung des Grundbuchs, Verbindung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster
- Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
- Gebühren, Entgelte
|
Ländliche Neuordnung, Bodenordnung und Wertermittlung |
- Verfahren nach dem Flurbereinigungs- und Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Ziele und Durchführung
- Aufgaben der Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse
- Vermessungsarbeiten in der Flurbereinigung
- Fachverfahren in der Flurbereinigung; Geoinformationssysteme
- Verwaltungsakte und Rechtsbehelfsverfahren
- Naturschutz und Landschaftspflege in der Flurbereinigung
- Finanzierung der Flurbereinigung
- Grundlagen und Instrumente der Ländlichen Entwicklung
- Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung
- Grundzüge des allgemeinen Städtebaurechts und des Bauordnungsrechts
- Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch
- Ermittlung von Grundstückswerten
|
Landesvermessung, Geoinformation |
- Grundlagen des amtlichen Raumbezugs
- Aufbau und Laufendhaltung des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems
- Herstellung und Fortführung der Standardausgaben der topographischen Karten und Sonderkarten
- Landesluftbildsammlung
- Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten
- E-Government, Open-Government, Open-Data
- Geoinformationswesen, Geodatenmanagement
- Geodienstleistungen, Georeferenzierung
- Geodateninfrastrukturen
|
5 Beurteilungsformular
Für die Beurteilung der VOIA nach § 9 Absatz 1 BbgAPOgvD ist das in der Anlage aufgeführte Beurteilungsformular zu verwenden.
6 Inkrafttreten
Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2020 in Kraft.
Anlagen