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Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg

Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg
vom 13. Oktober 2020
(ABl./20, [Nr. 47], S.1099)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2022 durch Erlass des MdFE vom 10. März 2022
(ABl./22, [Nr. 14], S.355)

I.

Das Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens nach § 49a des Haushaltsgrundsätzegesetzes (kurz: Gremium) überprüft jährlich die Standards für kamerale und doppische Haushalte sowie für Produkthaushalte und veröffentlicht diese im Internet auf der Seite des Bundesfinanzministeriums. Die erarbeiteten Standards werden jeweils durch die Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder umgesetzt.

Das Gremium hat auf seiner Sitzung am 27. November 2018 eine grundlegende Überarbeitung des Gruppierungsplans mit Zuordnungshinweisen (GPL) sowie Anpassungen am Funktionenplan mit Zuordnungshinweisen (FPL) beschlossen. Zudem wurden Änderungen der „Allgemeinen Vorschriften zum Gruppierungsplan“ sowie der „Allgemeinen Vorschriften zum Funktionenplan“ vorgenommen.

In Brandenburg sind diese Regelungen insgesamt in der Verwaltungsvorschrift zur Haushaltssystematik (VV-HSBbg, kurz VV-HS) enthalten, die hier vollständig neu gefasst veröffentlicht wird.

Die VV-HSBbg finden erstmalig bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2021 in der anliegenden Fassung Anwendung. Zu diesem Zweck wurden die Ressorts mit dem Aufstellungsrundschreiben für den Haushalt 2021 auf die Änderungen hingewiesen.

II.

Die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 2013 (ABl. S. 99) werden wie folgt gefasst:

„Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg
(VV-HSBbg)

Vom 13. Oktober 2020

Inhalt:

Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan

Gruppierungsplan (GPL)

Allgemeine Vorschriften zum Funktionenplan

Funktionenplan (FPL)

Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan

1 Gliederung

Der Gruppierungsplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in

Hauptgruppen - Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Obergruppen - Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Gruppen - Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.

Die Hauptgruppen beginnen mit der Ziffer 0, die Obergruppen mit der Ziffer 1.

Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. Eine konsequente Anwendung ist notwendig für die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.

2 Zuordnungshinweise; Schwerpunktprinzip

Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten verbindlich erläutert. Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen. Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.

Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Arten zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.

3 Begriffsbestimmungen

3.1 Zuweisungen und Zuschüsse

Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen, insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben. Keine Zuweisungen und Zuschüsse sind Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.

3.2 Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs

Einnahmen: Obergruppen/Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33

Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88

Zum öffentlichen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans gehören:

  1. die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände,
  2. die Sondervermögen des Bundes und der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung siehe Nr. 3.3),
  3. die Sozialversicherungsträger: z. B. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie z. B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen, siehe Nr. 3.3),
  4. die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband) zum Mitglied haben.

3.3 Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland

Einnahmen: Obergruppen/Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34

Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89

Zum sonstigen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans zählen im Inland die natürlichen Personen, die privaten Einrichtungen, die öffentlichen Einrichtungen, soweit sie nicht unter Nr. 3.2 aufgeführt sind, sowie die privaten und öffentlichen Unternehmen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, so kann eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen. So sind z. B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden, den Unternehmen zuzuordnen.

Zu den Unternehmen zählen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren bzw. erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u. a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.

Öffentliche Unternehmen sind:

  • Eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO/LHO,
  • Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,
  • Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,
  • Unternehmen des privaten Rechts (z. B. AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d. h. mit mehr als 50 v. H. des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts, unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind.

Öffentliche Einrichtungen sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht unter Nr. 3.2 genannt), die keine Unternehmen sind,
  • juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d. h. mit mehr als 50 v. H. des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts, unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind,
  • juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand aufgrund der Satzung oder ähnlichen beherrschenden Einfluss ausübt.

3.4 Zahlungen zwischen Inland und Ausland

Einnahmen: Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34
Ausgaben: Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89

Für die Behandlung von Zahlungen vom und an das Ausland ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen von und an Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z. B.

  • Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken,
  • Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland,
  • Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z. B. Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen.

Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.

3.5 Wertgrenzen

3.5.1 Die für die Beschaffung von beweglichen Sachen geltenden Wertgrenzen für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) ergeben sich aus den Zuordnungshinweisen im Gruppierungsplan. Die dort genannten Beträge verstehen sich einschl. Umsatzsteuer.

3.5.2 Für Baumaßnahmen können sich Wertgrenzen aus besonderen Bestimmungen, z. B. baufachlichen Bestimmungen, ergeben.

Gruppierungsplan

0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel

01 Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage

011 Lohnsteuer

012 Veranlagte Einkommensteuer

013 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)

014 Körperschaftsteuer

015 Umsatzsteuer

016 Einfuhrumsatzsteuer

017 Gewerbesteuerumlage

018 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

02 EU-Eigenmittel (nur Bund)

021 Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU

022 BNE-Eigenmittel der EU

023 Zölle

024 Abschöpfungen

03/04 Bundessteuern

031 Energiesteuer

032 Tabaksteuer

033 Alkoholsteuer

034 Schaumweinsteuer

035 Kaffeesteuer

036 Versicherungsteuer

037 Stromsteuer

038 Kraftfahrzeugsteuer

039 Luftverkehrsteuer

041 Kernbrennstoffsteuer

044 Solidaritätszuschlag

049 Sonstige Bundessteuern

05/06 Landessteuern

051 Vermögensteuer

052 Erbschaftsteuer

053 Grunderwerbsteuer

055 Totalisatorsteuer

056 Andere Rennwettsteuern

057 Lotteriesteuer

058 Sportwettensteuer

059 Feuerschutzsteuer

061 Biersteuer

069 Sonstige Landessteuern

07/08 Gemeindesteuern

071 Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer

072 Grundsteuer A

073 Grundsteuer B

075 Gewerbesteuer

076 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

077 Gewerbesteuerumlage

Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und an die Länderebene des Stadtstaates gezahlt wird. Es erfolgt ein Nachweis mit negativem Vorzeichen.

078 Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

079 Gewerbesteuer im länderangrenzenden Küstengewässer oder Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage)

082 Vergnügungssteuern

Spielvergnügungsteuer

083 Hundesteuer

089 Sonstige Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten)

09 Steuerähnliche Abgaben

092 Münzeinnahmen (nur Bund)

093 Abgaben von Spielbanken

099 Sonstige steuerähnliche Abgaben

1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

11 Verwaltungseinnahmen

111 Gebühren, sonstige Entgelte

Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind, soweit nicht Gruppe 112

Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschl. Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme von Anstalten und Einrichtungen

Beiträge im Sinne des Abgabenrechts, soweit nicht Gruppe 341

Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)

112 Geldstrafen, Geldbußen und Zwangsgelder (einschl. der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)

Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder einschl. damit zusammenhängender Prozesskosten usw.

119 Sonstige Verwaltungseinnahmen

Einnahmen aus Veröffentlichungen, Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Ausschreibungsunterlagen usw.

Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden

Stundungs- und Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist)

Einnahmen aus Aufträgen Dritter

Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung

Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte

Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern

Einnahmen aus Fundsachen

Einnahmen aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen, soweit nicht aus wirtschaftlicher Tätigkeit (siehe Gruppe 125)

Einnahmen aus dem Verfall von Kautionen

Einnahmen aus Regressen

Vertragsstrafen, soweit nicht bei der Hauptforderung

Einnahmen aus Erbschaften, Anfall eines Vereinsvermögens (§ 46 BGB) und Stiftungsvermögens (§ 88 BGB)

Haftungsentschädigungen

Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes

Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen

Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.

Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Beschäftigten, Honorarabgaben

Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können

12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)

121 Einnahmen aus Gewinnen von Unternehmen und Beteiligungen

Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar

  • Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und Überschussablieferungen

Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.

122 Konzessionsabgaben

Vertragsmäßige Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum, wie z. B.

  • Einnahmen aus der Erteilung einer Erlaubnis zum Aufsuchen und Gewinnen der Bodenschätze (z. B. Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz)
  • Einräumung der Wegenutzung

Abgaben von Lotterieveranstaltern sowie Wettunternehmen

123 Einnahmen aus staatlichen Glücksspielen

Gewinnablieferungen/Reinerträge aus den staatlichen Wetten und Lotterien

124 Mieten und Pachten

Einnahmen aus der Überlassung von Vermögens­gegenständen zur Nutzung, wie z. B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten und Einnahmen aus Lizenzen, soweit nicht Gruppe 126

125 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit

Einnahmen aus z. B.

    • Holzverkäufen und andere Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Forsten
    • dem Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe/Arbeits­betriebe
    • dem Verkauf von Jagd- und Fischereierzeugnissen
    • sonstigen Betriebszweigen (z. B. Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen)
    • der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung
    • dem Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte

126 Einnahmen aus der Bereitstellung natürlicher Ressourcen

Einnahmen aus der Verwertung (nicht Erteilung, siehe Gruppe 122) des Nutzungsrechts an den nachstehend abschließend genannten natürlichen Ressourcen

    • Jagd- und Fischereipacht
    • Pachten für land- und forstwirtschaftliche Flächen
    • Pachten für Gewässer
    • Pachten für den Abbau von Bodenschätzen
    • Mobilfunkfrequenzen

129 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)

Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 126 nicht zugeordnet werden können

13 Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen und Beteiligungen, aus Kapitalrückzahlungen und dgl.

131 Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppe 135

Einnahmen aus der Veräußerung von bebauten Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z. B. Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten

132 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

Soweit nicht bei Gruppen 119 und 125

133 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen

Einnahmen aus der Veräußerung von Forderungen

Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilsrechten an Unternehmen, Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren

Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen

134 Kapitalrückzahlungen

135 Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken

Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken und diesbezüglich beschränkt dinglichen Rechten

14 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen

Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen

141 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland

146 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland

15 Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich

Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

151 Zinseinnahmen vom Bund

152 Zinseinnahmen von Ländern

153 Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

154 Zinseinnahmen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

156 Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

157 Zinseinnahmen von Zweckverbänden

16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen

161 Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland

Zinsen von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen

Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen

166 Zinseinnahmen aus dem Ausland

17 Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

171 Darlehensrückflüsse vom Bund

172 Darlehensrückflüsse von Ländern

173 Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden

174 Darlehensrückflüsse von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

176 Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

177 Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden

18 Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen

181 Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

182 Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland

Darlehensrückflüsse von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland

186 Darlehensrückflüsse aus dem Ausland

2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen siehe Nr. 3.1 der allgemeinen Vorschriften

Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen siehe Hauptgruppe 3

21 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften

211 Allgemeine Zuweisungen vom Bund

Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder

212 Allgemeine Zuweisungen von Ländern

Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs

213 Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

Landesumlagen

214 Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

216 Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

217 Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden

22 Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen

221 Schuldendiensthilfen vom Bund

222 Schuldendiensthilfen von Ländern

223 Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

224 Schuldendiensthilfen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

226 Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

227 Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden

23 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche

Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind

Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs

231 Sonstige Zuweisungen vom Bund

Erstattung

    • von Ausgaben für die Bundestags- und Europawahl
    • von Kriegsfolgenhilfeleistungen
    • des Anteils des Bundes am Wohngeld
    • von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.
    • von Ausgaben für statistische Erhebungen

232 Sonstige Zuweisungen von Ländern

Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen

233 Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

234 Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

235 Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

236 Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

237 Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden

26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen

Zu Schuldendiensthilfen siehe Erläuterungen zu Ober­gruppe 22

261 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland

Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch

    • Banken und Versicherungen
    • Stiftungen und Fonds
    • Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer

266 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland, soweit nicht von der EU

27 Zuschüsse von der EU

271 Erstattungen von der EU

272 Sonstige Zuschüsse von der EU

28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen

281 Sonstige Erstattungen aus dem Inland

282 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland

Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden

286 Sonstige Erstattungen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU

Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen

287 Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland, soweit nicht von der EU

Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen

29 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69

291 Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen

292 Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen

293 Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen

297 Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse

298 Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse

299 Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

Schuldenaufnahmen

    • Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen
    • Ausgaben für Disagio-, Geldbeschaffung und zur Optimierung der Kreditkonditionen sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen

    • Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind

Besondere Finanzierungseinnahmen sind

    • Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)
    • Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
    • Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehr- und Mindereinnahmen
    • Haushaltstechnische Verrechnungen
31 Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit zur Aufgabenfinanzierung

311 Schuldenaufnahmen beim Bund

312 Schuldenaufnahmen bei Ländern

313 Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden

314 Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

317 Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden

32 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt

Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d. h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen sowie auch bei den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten, soweit die Schuldenaufnahme der allgemeinen Haushaltsfinanzierung (sog. Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sog. Aufgaben­finan­zierung, dann Obergruppe 31) dient. Spiegelbildlich dient die Kreditgewährung den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten in diesen Fällen der Geldanlage.

321 Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

322 Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit

325 Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen Kreditmarkt im Inland

326 Schuldenaufnahmen im Ausland

33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

331 Zuweisungen für Investitionen vom Bund

332 Zuweisungen für Investitionen von Ländern

333 Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

334 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

336 Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

337 Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden

34 Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen

341 Beiträge

Beiträge Dritter (sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine u. dgl., private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte) zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben

Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z. B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u. Ä.

342 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland

346 Zuschüsse für Investitionen von der EU

347 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland, soweit nicht von der EU

35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken

Allgemeine und zweckgebundene, d. h. für Einzel­zwecke gebildete Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände/-bestandteile mit besonderen Zweckbestimmungen

352 Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage

355 Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage

356 Entnahmen aus Fonds und Stöcken

359 Entnahmen aus sonstigen Rücklagen

36 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre

Nachweis der Übertragung von Überschüssen

37 Globale Mehr- und Mindereinnahmen

371 Globale Mehreinnahmen

Einnahmen, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach dem Entstehungsgrund auf die anderen Einnahmearten aufgeteilt werden können

372 Globale Mindereinnahmen

Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushaltsplans die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden

38 Haushaltstechnische Verrechnungen

381 Verrechnungen zwischen Kapiteln

Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z. B. Versorgungsausgaben)

Die Einnahmen der Gruppe 381 müssen den Ausgaben der Gruppe 981 entsprechen.

382 Durchlaufende Posten

Durchlaufende Posten sind Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist oder bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt (z. B. Durchlaufspenden)

384 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

385 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

386 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

389 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen

4 Personalausgaben

Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z. B. planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer usw., sowie Versorgungsbezüge für diese Personen

Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Leistungen aufgrund von Werkverträgen oder vergleichbaren Vertragsformen, z. B. Honorare an Sachverständige

41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige

411 Aufwendungen für Abgeordnete

Ausgaben für Aufwendungen der Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten und Mitglieder des Bundestags, Bundesrats, des Landtages, der Bürgerschaft und des Abgeordnetenhauses, z. B.

    • Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten
    • Versicherungen
    • Pauschalierte Reisekosten
    • Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen

412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z. B.

    • Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und Wahlvorstände
    • Ausgaben für Beiräte (einschl. Reisekosten), soweit nicht Gruppe 526
    • Ausgaben für Mitglieder der Bezirksversammlungen, der Bezirksverordnetenversammlungen sowie der Stadtverordnetenversammlung
    • Aufwandsentschädigung an Deputierte
42 Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen

421 Bezüge der Bundespräsidentin, des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger

422 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

Grundgehalt

Familienzuschlag

Zuschüsse zum Grundgehalt

Altersteilzeitzuschlag

Zulagen

Vergütungen, z. B. für Mehrarbeit und Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst

Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich

Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen

Anwärterbezüge

Vermögenswirksame Leistungen

Sonderzuwendungen/-zahlungen

Aufwandsentschädigungen

Abfindungen und Übergangsgelder

Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen)

Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

Schulbeihilfen

Sterbegelder an Hinterbliebene

Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u. Ä.

423 Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden sowie Restzahlungen von Sold der Zivildienstleistenden (nur Bund)

Grundgehalt

Familienzuschlag

Altersteilzeitzuschlag

Zulagen

Vergütungen

Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich

Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen

Vermögenswirksame Leistungen

Aufwandsentschädigungen

Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten

Abfindungen und Übergangsgelder

Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen)

Versicherungsbeiträge für Dienstleistende

Wehrsold, besondere Vergütung, Wehrdienstzuschlag, Entlassungsgeld, erhöhter Wehrsold, Mehrarbeitsvergütung, Auslandsverwendungszuschlag für nicht mandatierte Einsätze für Freiwilligen Wehrdienst Leistende

424 Zuführung an die Versorgungsrücklage

Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage

427 Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige

Entgelt für Stellvertretung und Aushilfe

Vergütungen an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre

Vergütungen nach Heuertarifen

Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben

Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Beschäftigte der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind

Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppe 526

Vergütungen für Gastprofessuren, Lehraufträge und Vorträge

Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten

Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer

Vergütungen für Austauschlehrerinnen und Austauschlehrer

Vergütungen für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religions­lehrerinnen und Religionslehrer

428 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Entgelte

Aufstockungsbeträge/-leistungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit

Vermögenswirksame Leistungen

Sozialversicherungsbeiträge, -zuschüsse sowie -zulagen des Arbeitgebers

Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur zusätzlichen/betrieblichen Altersversorgung (zuzüglich pauschaler Lohnsteuer)

Abfindungen

Aufwandsentschädigungen

Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden

Leistungsentgelte, -prämien und -zulagen

Strukturausgleiche

Persönliche Zulagen

Zeitzuschläge und Schichtzulagen

Erschwerniszuschläge

Sonderzuwendungen/-zahlungen

Jubiläumsgelder

Schulbeihilfen

Sterbegelder an Hinterbliebene

429 Nicht aufteilbare Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen

Zusammenfassung von Bezügen, Entgelten und Nebenleistungen, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können

43 Versorgungsbezüge und dgl.

431 Versorgungsbezüge der Bundespräsidentinnen, der Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerinnen, der Bundeskanzler, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger

432 Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

Wartegelder, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, Emeritierungsbezüge, Unterhaltsbeiträge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach dem Beamtenrecht

Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld

Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungs­gesetz

433 Versorgungsbezüge der Soldatinnen und Soldaten (nur Bund)

434 Zuführung an die Versorgungsrücklage

Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage

437 Versorgungsbezüge nach G 131

438 Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung nach dem Zusatzversorgungsrecht

Widerrufliche Renten an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

439 Sonstige Versorgungsbezüge und dgl.

Alle Versorgungsleistungen, die nicht den Gruppen 431 bis 438 zugeordnet werden können

44 Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.

441 Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen

Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen

443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen

Unfallfürsorge

Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene

Ergänzende Fürsorgeleistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen

Heilfürsorge

Einmalige und laufende Unterstützungen nach den Unterstützungsgrundsätzen

Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)

Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V

446 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl.

Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene

Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

45 Sonstige personalbezogene Ausgaben

452 Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger, soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst

Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich

453 Trennungsgeld oder -entschädigung, Umzugskostenvergütungen

Trennungsgeld/-entschädigung bei Versetzungen und Abordnungen

Mietbeiträge an Beschäftigte mit Anspruch auf Trennungsgeld/-entschädigung

Umzugskostenvergütungen

459 Sonstige personalbezogene Ausgaben

Vergütungen für Mehrleistungen, z. B. im Abfertigungsdienst

Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), z. B. für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge

Verlustentschädigung

Vergütung für Arbeitnehmererfindungen

Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens/Ideenwettbewerb und für besondere Leistungen

Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen

46 Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben

461 Globale Mehrausgaben für Personalausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können

462 Globale Minderausgaben für Personalausgaben

Vorgesehene globale Einsparungen bei den Personalausgaben

5 Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst

Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 8

51 bis 54 Sächliche Verwaltungsausgaben

511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände

Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschl. Verbrauchsgegenstände

Fahrgelder, soweit nicht für Dienstreisen sowie Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (siehe Gruppen 525 und 527)

Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung; im Zusammenhang mit Beschaffungen sind die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungen zuzuordnen

Druckerzeugnisse auch in digitaler Form, Druck und Buchbinderarbeiten, soweit nicht für Museen und ­Bibliotheken sowie für Zwecke der Aus- und Fortbildung (siehe Gruppen 523 oder 525)

Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise

Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen, Rundfunkbeiträge

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren

Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen siehe Hauptgruppe 8/Obergruppe 81

Hierzu gehören z. B.:

    • Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
    • Hard- und Software (Lizenzgebühren siehe Gruppe 518)
    • Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
    • Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
    • Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
    • Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen

Unterhaltung (einschl. Wartung) von beweglichen Sachen (Haltung von Fahrzeugen siehe Gruppe 514)

Die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen

514 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden.

Hierzu gehören insbesondere:

    • Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.), Futtermittel, Düngemittel, Saat- und Pflanzgut
    • Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial
    • Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien
    • Reinigungsmittel
    • Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager

Haltung von Fahrzeugen und dgl.: Kraftstoffe (auch Strom für Elektrofahrzeuge), Schmierstoffe, Instandsetzungen, Nachrüstungen, Kraftfahrzeugsteuer

Haltung von Fahrrädern

Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschl. Zuschüsse)

Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812

Hierzu gehören auch:

    • Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse
    • Kleidergeld
    • Abnutzungsentschädigungen

516 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten

517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Grundstücke, Gebäude und Räume

Ausgaben für Energie (Heizung, Strom, Gas), Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung

Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen

Ausgaben für Versicherungen, Steuern und Abgaben

Ausgaben für Bewachung

518 Mieten und Pachten

Ausgaben für die Nutzung von Vermögensgegenständen, wie z. B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasing­raten, Lizenzgebühren

Ausgaben nach Ausübung einer Erwerbsposition sind unter Beachtung der Wertgrenzen nicht bei Gruppe 518, sondern bei den für den Erwerb maßgeblichen Gruppen der Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen

519 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Laufende Unterhaltung

der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschl. des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen.

Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben.

Ersatz und Ergänzung des Zubehörs

Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppen 7 und 8

521 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Grün­anlagen, Wäldern, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschl. Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften bei Gruppe 519)

Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppen 7 und 8

Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisen

Ausgaben für Schneeräumen und Streuen, soweit nicht Gruppe 517

523 Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken

Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812

Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken

525 Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel

Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (einschl. Sprachausbildung), z. B. Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungslehrgänge für Beschäftigte, Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse, Ausgaben für Reisen, Fahrgelder und dgl. sowie Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Beschäftigte

Honorare für Lehrkräfte

Lehr- und Lernmittel, z. B.

    • Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial
    • Lehrbücher und Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften
    • Lehrfilme und Bildmaterial
    • Lernmittel für Schülerinnen und Schüler

526 Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten u. ä. Ausgaben

Ausgaben für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschl. Ausgaben für Reisen

Preise bei Gutachterwettbewerben

Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dgl. Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z. B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82).

527 Dienstreisen

529 Verfügungsmittel

Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen

531 bis 546 Sonstiges

Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht den Gruppen 511 bis 529 zuzuordnen sind, wie z. B.

    • Öffentlichkeitsarbeit, Messen und Ausstellungen
    • Besichtigungen, soweit nicht Gruppe 525
    • Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen, ausländische Staatsbesuche, Staatsbesuche im Ausland
    • Orden und Ehrenzeichen
    • Bewachung, soweit nicht Gruppe 517
    • Fahndung
    • Haltung von Tieren
    • Verkehr mit Gewährspersonen, Belohnungen
    • Bergungen, z. B. Beseitigung von Schiffswracks
    • Abbrüche
    • Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im Übrigen siehe Obergruppe 69)
    • Steuern, Abgaben und Versicherungen, soweit nicht bei Gruppen 514 und 517
    • Herstellung von Datenträgern
    • Geldbeschaffung, z. B. Provisionen, Ausgaben für Sachkosten wie Papierherstellung, Druck, Inserate, Zeichnungsformulare, Schuldurkunden
    • Bankgebühren und dgl.
    • Prägung von Münzen (Münzwesen)
    • Hafengebühren, Kanalabgaben, Lotsengelder, Schifffahrtsgebühren
    • Umzug und Verlegung von Dienststellen
    • Fracht und Transport, soweit nicht bei den jeweiligen Beschaffungen oder Gruppe 511
    • Wertprüfungen, Qualitätsuntersuchungen
    • Arbeiten im Auftrage Dritter
    • Überführungen, Beerdigungen, Kränze, Grab­gestecke, Nachrufe
    • Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Inserate
    • Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht
    • Schulkinderspeisung
    • Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender
    • Mitgliedsbeiträge, soweit nicht Obergruppe 68

Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zutreffenden Titel nicht möglich ist

547 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können

548 Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können

549 Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben

Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben

55 Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur Bund)

551 Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung

553 Materialerhaltung

554 Militärische Beschaffungen

558 Militärische Anlagen einschl. kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

559 Beiträge zu Beschaffungsvorhaben und zu Baumaßnahmen Dritter

56 Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

Zu Obergruppen 56 und 57:

Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite

Disagio

561 Zinsausgaben an Bund

562 Zinsausgaben an Länder

563 Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände

564 Zinsausgaben an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

567 Zinsausgaben an Zweckverbände

57 Zinsausgaben an Kreditmarkt

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56

571 Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

572 Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

573 Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)

575 Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt

576 Zinsausgaben an Ausland       

58 Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten, die der Aufgabenfinanzierung dienten, siehe Obergruppe 31

581 Tilgungsausgaben an Bund

582 Tilgungsausgaben an Länder

583 Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände

584 Tilgungsausgaben an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

587 Tilgungsausgaben an Zweckverbände

59 Tilgungsausgaben an Kreditmarkt

Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten

Zum Kreditmarkt zählen auch die in der Obergruppe 58 genannten Einheiten, soweit ein Kredit getilgt wird, der der allgemeinen Haushaltsfinanzierung galt (sog. Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sog. Aufgabenfinanzierung), siehe Obergruppe 32.

591 Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

592 Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

593 Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)

hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen

595 Tilgungsausgaben an sonstigen Kreditmarkt im Inland

hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen

596 Tilgungsausgaben an Ausland

6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 2

61 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 21

611 Allgemeine Zuweisungen an Bund

612 Allgemeine Zuweisungen an Länder

Sonder- oder Ausgleichsüberweisungen des Bundes an finanzschwache Länder

Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs

613 Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Allgemeine Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs

Familienleistungsausgleich

614 Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

616 Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

617 Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände

62 Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22

621 Schuldendiensthilfen an Bund

622 Schuldendiensthilfen an Länder

623 Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände

624 Schuldendiensthilfen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

626 Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

627 Schuldendiensthilfen an Zweckverbände

63 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 23

631 Sonstige Zuweisungen an Bund

Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung

Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft

Abführung der Bergmannsprämie

Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel

Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundes­entschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)

Erstattung von Versorgungslasten

632 Sonstige Zuweisungen an Länder

Zuweisungen des Bundes

    • zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen
    • zur Förderung der Landwirtschaft
    • zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
    • zur Förderung des Verkehrs
    • zur Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gemäß BAföG

Erstattungen des Bundes für

    • Ausgaben für die Bundestagswahl
    • Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung
    • die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
    • Kriegsfolgenhilfeleistungen
    • den Anteil des Bundes am Wohngeld
    • den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen

Erstattungen

    • von Versorgungslasten
    • für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen

633 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Zuweisungen

    • für kulturelle Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)
    • für soziale Maßnahmen, soweit nicht Erstattungen von Leistungen der Sozialhilfe
    • für Gastschulbeiträge
    • zur Straßenunterhaltung
    • für die Entwurfsbearbeitung (einschl. Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern- und Landesstraßen
    • zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe
    • zur Förderung des Fremdenverkehrs
    • zum Ausgleich von Sonderlasten durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozial­hilfe

Erstattung von Ausgaben

    • für Leistungen der Sozialhilfe
    • für die Schülerbeförderung
    • für Versorgungslasten
    • für öffentliche Wahlen
    • nach SGB II (z. B. für Unterkunft und Heizung)
    • für Anteile von Gemeinden an der Spielbank­abgabe

634 Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

636 Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte

Verwaltungskostenerstattung

    • an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
    • an die Bundesagentur für Arbeit

637 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände

66 Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22

661 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

662 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen

663 Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland

664 Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

666 Schuldendiensthilfen an Ausland

67 Erstattungen an sonstige Bereiche

671 Erstattungen an Inland

Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau

676 Erstattungen an Ausland

68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche

681 Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen

Sozial- und Jugendhilfeleistungen, wie z. B. Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z. B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in Einrichtungen sind der Gruppe 671 zuzuordnen.

Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (siehe Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)

Arbeitslosengeld II

Unfallrenten

Wohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz

Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen

Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)

Wiedergutmachungsleistungen

Ehrengaben, Ehrensold

Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen

Arbeitsentlohnungen/-entgelte und sonstige Zahlungen an Gefangene in Justizvollzugsanstalten

682 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen, soweit nicht Gruppe 661

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozial­politik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschl. Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen, wie z. B.

    • Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
    • Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen
    • Betriebszuschüsse, z. B. an
      • Flughafengesellschaften
      • Schifffahrts- und Hafenbetriebe
      • Staatsbäder

Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung oder -umverteilung oder eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, zu Gruppe 697 (siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugutekommen, wie z. B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u. Ä., sind in Gruppe 686 einzuordnen.

683 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen, soweit nicht Gruppe 662

Siehe Erläuterungen zu Gruppe 682

Preisausgleich, Prämien u. Ä. im Bereich der Landwirtschaft

Frachtbeihilfen

Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft

684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)

Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:

    1. in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,
    2. von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind,
    3. sich überwiegend aus (Mitglieds-)Beiträgen, Spenden und ähnlichen freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.

Hierzu gehören u. a.

    • Verbände der freien Wohlfahrtspflege
    • Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
    • Religionsgemeinschaften
    • Politische Parteien
    • Sportverbände und -vereine
    • Jugendverbände
    • Flüchtlingsorganisationen
    • Familienorganisationen
    • Verbraucherverbände

(öffentliche Einrichtungen siehe Gruppe 685; zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften)

685 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

686 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (siehe Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften)

Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem einzelnen Unternehmen zukommt (wie z. B. Messen und Ausstellungen).

Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z. B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen).

687 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland, soweit nicht Gruppe 688

Beiträge und sonstige Zuschüsse an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z. B.

    • Einrichtungen der Vereinten Nationen
    • Wissenschaftliche Verbände und Vereine

Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten, z. B.

    • Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)

Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln im Ausland

Devisenausgleichszahlungen

688 Abführung der Eigenmittel an die EU (nur Bund)

689 Sonstige Ausgaben an die EU

Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht

69 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die - ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet.

Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (siehe Obergruppen 63, 68) oder gezielt die Investi­tionstätigkeit (siehe Obergruppen 88, 89) zu erhöhen.

Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die

    • zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produk­tionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen,
    • als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden, wie z. B. für Tierseuchenverluste, für Sprengschäden, für Übungsschäden, an Unfallgeschädigte, für Katstrophenschäden, Unwetterschäden usw.; Beiträge geringen Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis 546 zuzuordnen,
    • die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben, wie z. B. Abwrackprämien und -hilfen, Stilllegungsprämien, Sparprämien, Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus.

691 Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen

692 Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen

693 Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen

697 Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse

Abwrackprämien und -hilfen

Stilllegungsprämien

Hilfsmaßnahmen (Strukturmaßnahmen) im Bereich der Energiepolitik

Zuschüsse zur Kapitalausstattung

698 Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse

Sparprämien

Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus

Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz

Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz

Ersatzleistungen für Vermögensschäden

Hauptentschädigungszahlungen (Lastenausgleich)

Altsparerentschädigung (Lastenausgleich)

Währungsausgleich (Lastenausgleich)

699 Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

7 Baumaßnahmen

Eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt

Baumaßnahmen des Hochbaues

Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens

Baumaßnahmen des Wasserwesens

Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens

Baumaßnahmen des Straßenbauwesens

Baumaßnahmen des Stadtbauwesens

Baumaßnahmen der Landespflege

Eingeschlossen sind z. B.

    • Rohbau und Ausbau, wie z. B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
    • alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, z. B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen
    • alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind
    • alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.

8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investi­tionsförderungsmaßnahmen

Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investi­tionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall.

Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.

Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten siehe Erläuterungen zu Gruppe 518)

81 Erwerb von beweglichen Sachen

Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion, mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion, kommen

Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt

Rüstungskäufe siehe Obergruppe 55

811 Erwerb von Fahrzeugen

Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertig gestellten

    • Land- und Schienenfahrzeuge (auch Fahrräder)
    • Wasserfahrzeuge
    • Luftfahrzeuge

812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 5

Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungs­gegenständen siehe Gruppe 511

Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z. B.

    • Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
    • Dienstkleidung

813 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen

82 Erwerb von unbeweglichen Sachen

821 Erwerb von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppen 822 und 823

Ankauf von bebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke

Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von bebauten Grundstücken

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von bebauten Grundstücken, z. B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer

Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an bebauten Grundstücken

822 Erwerb von unbebauten Grundstücken

Ankauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke, z. B. Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten

Entschädigungen für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von unbebauten Grundstücken

Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von unbebauten Grundstücken, z. B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer

Ausgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an unbebauten Grundstücken

823 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat vorfinanzierten unbeweglichen Sachen

Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen

83 Erwerb von Beteiligungen und dgl.

Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren

831 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland

836 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Ausland

Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Weltbank

Beteiligungen am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation

85 Darlehen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

851 Darlehen an Bund

852 Darlehen an Länder

853 Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände

854 Darlehen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

856 Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

857 Darlehen an Zweckverbände

86 Darlehen an sonstige Bereiche

861 Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

862 Darlehen an private Unternehmen

863 Darlehen an Sonstige im Inland

866 Darlehen an Ausland

87 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen

Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen

871 Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Inland

876 Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das Ausland

88 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

Zu Obergruppen 88 und 89:

Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8.

881 Zuweisungen für Investitionen an Bund

882 Zuweisungen für Investitionen an Länder

Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien

883 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände

884 Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften

886 Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

887 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände

89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88

891 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

892 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen

893 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland

Wohnungsbauprämien

894 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften

896 Zuschüsse für Investitionen an Ausland

9 Besondere Finanzierungsausgaben

91 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke

Zuführungen an Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)

912 Zuführungen an Betriebsmittelrücklage

915 Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage

916 Zuführungen an Fonds und Stöcke

919 Zuführungen an sonstige Rücklagen         

96 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

97 Globale Mehr- und Minderausgaben

971 Globale Mehrausgaben

Ausgaben, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach Zwecken getrennt veranschlagt werden können

972 Globale Minderausgaben

Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen

98 Haushaltstechnische Verrechnungen

981 Verrechnungen zwischen Kapiteln

Siehe Erläuterungen zur Gruppe 381

982 Durchlaufende Posten

Siehe Erläuterungen zu Gruppe 382

984 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

985 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

986 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

989 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen

Allgemeine Vorschriften zum Funktionenplan

1  Der Funktionenplan enthält die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach einzelnen Aufgabenbereichen.

Der Funktionenplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in

Hauptfunktionen - Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Oberfunktionen - Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Funktionen - Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.

Die Untergliederung nach Oberfunktionen bzw. Funktionen beginnt mit der Ziffer 1 in der zweiten bzw. dritten Stelle. Die Ziffer 0 ist in der zweiten und dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion bzw. der Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert.

2 Schließt die Zweckbestimmung mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art ein, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.

3 Der Funktionenplan sieht für bestimmte Aufgabengebiete (vgl. z. B. 031, 111, 188, 21, 311, 331, 341, 51, 61, 71) eine Trennung der „Verwaltung“ von den Fachaufgaben und Förderungsmaßnahmen vor. Der „Verwaltung“ sind die

  • Verwaltungseinnahmen (Obergruppe 11),
  • Personalausgaben (Hauptgruppe 4),
  • sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54),
  • Erstattungen von Verwaltungsausgaben (Obergrup­pen 23, 26 und 63) und
  • Ausgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungs­gebäude betreffen (aus Hauptgruppen 7 und 8),

der Verwaltungsaufgaben wahrnehmenden Stellen zuzuordnen.

Eine solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier erfolgt eine Zuordnung zu den wahrgenommenen Fachaufgaben (z. B. 313 Arbeitsschutz).

Funktionenplan

0 Allgemeine Dienste

01 Politische Führung und zentrale Verwaltung

011 Politische Führung

Beauftragte in besonderen Angelegenheiten, z. B.

    • Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages
    • Bundes- und Landesbeauftragte für den Datenschutz

Bundespräsidentin oder Bundespräsident und Bundespräsidialamt

Rechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe

Regierung und Ministerien, Senatsverwaltung der Stadtstaaten

    • Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen, die in der Regel für die jeweilige oberste Bundes- oder Landesbehörde veranschlagt sind, soweit sie nicht anderen Funktionen zuzuordnen sind, z. B. Gruppen 441 bis 443 der Oberfunktion 84. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind ggf. den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher Weise ist bei den „Allgemeinen Bewilligungen“ oder „Sonstigen Bewilligungen“ zu verfahren.
    • Gemeinsame Einrichtungen wie z. B. Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz sowie Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultus­minister der Länder
    • Vertretungen der Länder beim Bund und bei der Europäischen Union

Volksvertretungen z. B.

    • Deutscher Bundestag, Bundesrat
    • Landtage
    • Fraktionen
    • Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen
    • Mitglieder des Europäischen Parlaments
    • Parlamentarische Vereinigungen
    • Durchführung des Gesetzes über die politischen Parteien (Wahlkampfkostenpauschale)

012 Innere Verwaltung

z. B.

    • Bezirksregierungen, Regierungspräsidien, Landratsämter, Kreisämter, Bezirksverordnetenversammlungen
    • Bundesverwaltungsamt, Landesverwaltungsamt
    • Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind ggf. der ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen.
    • Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen, z. B. für den Statistischen Dienst (Funktion 014).
    • Zentrale Beschaffungsstellen
    • Disziplinarangelegenheiten
    • Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen (z. B. Bundes- und Landesakademie für öffentliche Verwaltung)
    • Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (vgl. auch Funktion 062)

013 Informationswesen

Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit

    • z. B. Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen, steuerliche Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet/Soziale Medien und sonstige Publika­tionsmittel (Fachinformationen und Fachver­öffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuord­nen.)

014 Statistischer Dienst

z. B.

    • Statistisches Bundesamt
    • Statistische Landesämter

015 Zivildienst

Bundesamt für den Zivildienst

Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, z. B.

    • Ausgaben für Dienstleistende
    • Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen

016 Hochbauverwaltung

Soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen), z. B. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder

(nicht enthalten: ausgliederbare Straßenbauverwaltung, vgl. Funktion 711)

018 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 038, 039, 048, 058, 068, 118 und 138

Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene

019 Sonstige allgemeine Staatsaufgaben

Bundesnachrichtendienst

Rechenzentren

(Rechenzentren einzelner Verwaltungen oder Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen.)

Sachverständigenrat

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)

02 Auswärtige Angelegenheiten

021 Auslandsvertretungen (nur Bund)

Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der dip­lomatischen und konsularischen Vertretungen des Bundes im Ausland

Ausgaben für Honorarkonsuln, Passstellen usw.

022 Internationale Organisationen

Beteiligungen an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen

Hierzu gehören die im Rahmen der internationalen ­Beziehungen vereinbarten Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge ähnlicher Art, z. B. an

    • Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
    • Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

(Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge - im engeren Sinne - an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.)

023 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen, z. B.

    • Regionale Entwicklungsbanken und -fonds
    • Einrichtungen, Entwicklungsprogramme und Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen
    • Internationale Familienplanungsföderation (IPPF)
    • Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
    • Entwicklungsfonds der Europäischen Union
    • Einrichtungen der Weltbankgruppe insbesondere Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)

Förderung von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Hilfsmaßnahmen, z. B.

    • berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer
    • bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ)
    • entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen, Sozialstrukturhilfe, Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft
    • bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)
    • Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern
    • entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe

024 Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland

Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen

Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland, z. B.

    • Deutscher Akademischer Austauschdienst
    • Institut für Auslandsbeziehungen
    • Goethe-Institut

029 Sonstige auswärtige Angelegenheiten

Sonstige Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen, z. B. Ausgaben für Kommissionen, Arbeitsdelegationen, Teilnahme an Tagungen im Ausland

Zuschüsse an verschiedene Organisationen, z. B.

    • Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde
    • Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen
    • humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
03 Verteidigung (nur Bund)

031 Bundeswehrverwaltung

Zivile Dienststellen der Bundeswehr einschließlich Zivilpersonal bei den Kommandobehörden, Truppen usw.

Militärseelsorge

Schulen der Bundeswehrverwaltung (Bundeswehrfachschulen, Bundeswehrverwaltungsschulen, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Bundeswehrverwaltung)

Wehrdienstgerichtsbarkeit

032 Deutsche Verteidigungsstreitkräfte

Militärische Dienststellen und Einheiten einschließlich zentraler Sanitätsdienststellen der Bundeswehr

Bundeswehrkrankenhäuser

Hochschulen der Bundeswehr

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen sowie Beiträge zum militärischen und zivilen Teil des Haushalts der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO) und zu den Kosten von der Bundeswehr mitbenutzter Anlagen im Ausland

Truppenbetreuung und Berufsförderung

033 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte

036 Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung

Wehrtechnische und militärische Forschung, Entwicklung und Erprobung einschließlich der Beiträge zu den wissenschaftlichen Programmen der Nordatlan­tikpakt-Organisation (NATO)

037 Unterhaltssicherung

Leistungen des Bundes nach den Gesetzen über

    • den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse (Eignungsübungsgesetz)
    • den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz)
    • die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz)

038 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Bundeswehrverwaltung

Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

039 Versorgung einschließlich Beihilfen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

04 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

042 Polizei

Behörden und Einrichtungen nach dem Gesetz über die Bundespolizei

Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit

043 Öffentliche Ordnung

Allgemeine öffentliche Ordnungsmaßnahmen, z. B.

    • Glücksspielaufsicht
    • Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren

044 Brandschutz

Maßnahmen und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz

045 Bevölkerungs- und Katastrophenschutz

Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, des Verkehrs und des Fernmeldewesens

Besondere Einrichtungen bzw. Maßnahmen, z. B.

    • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
    • Zentralstelle für Zivilschutz
    • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
    • Selbstschutz
    • Katastrophenschutz im Zivilschutz

Maßnahmen des Bundes nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz

Maßnahmen der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes

Sonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit nicht bei den Funktionen 042 oder 044 zugeordnet, z. B.

    • Kampfmittelbeseitigung
    • Rettungsdienste

046 Wetterdienst

Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie, z. B.

    • Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)
    • Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)
    • Flugwetterdienst
    • Klimagutachten

047 Schutz der Verfassung

z. B. Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz

048 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

05 Rechtsschutz

051 Gerichte und Staatsanwaltschaften

056 Justizvollzugsanstalten

Hierzu gehören auch:

    • Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten
    • Gefängniskrankenhäuser

(nicht enthalten: Maßregelvollzug, vgl. Funktion 312)

058 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder)

Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

059 Sonstige Rechtsschutzaufgaben

Besondere Aufgaben der Rechtspflege, z. B.

    • überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof)
    • Deutsches Patent- und Markenamt/Europäische Patentorganisation
    • internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (vgl. auch Funktion 022)
    • Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen
06 Finanzverwaltung

061 Steuer- und Zollverwaltung

Bundesfinanzverwaltung

Informationstechnikzentrum Bund

Bundeszentralamt für Steuern

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

Generalzolldirektion

Hauptzollämter, Zollfahndungsämter

Landesfinanzverwaltung

062 Schulden-, Vermögens- und sonstige Finanzverwaltung

Bundesschuldenverwaltung, Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

Kassenverwaltungen,

soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt

Schuldenverwaltung der Länder,

soweit besonders veranschlagt

Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung

Verteidigungslastenverwaltung

Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen,

soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (vgl. auch Funktion 012)

Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister

Verwaltung des Grundvermögens,

soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen

Verwaltung des Kapitalvermögens und Sondervermögens,

soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen

068 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung

Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

1  Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten

11/12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen

Unter den jeweiligen Schularten für öffentliche Schulen und Privatschulen sind auch die Ausgaben für Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal (einschließlich Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter; sofern eine Aufteilung nicht möglich ist, bei Funktion 129), die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel, für schulische Betreuungsangebote

(nicht enthalten: Auslandsschulen, vgl. Funktion 024)

111 Unterrichtsverwaltung

z. B.

    • Schulaufsicht
    • allgemeine Schulverwaltung
    • Schulplanung
    • nichtwissenschaftliche Prüfungsämter
    • Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, Schülervertretungen
    • Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

112 Öffentliche Grundschulen

Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6)

113 Private Grundschulen

Grundschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 112

114 Öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen)

Weiterführende allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft, z. B.

    • Hauptschulen
    • kombinierte Grund- und Hauptschulen (auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe)
    • kombinierte Haupt- und Realschulen
    • Realschulen
    • Gymnasien
    • Integrierte und additive Gesamtschulen (auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe)
    • Schulformunabhängige Orientierungsstufe (nur selbständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind)

115 Private weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen)

Weiterführende allgemeinbildende Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 114

118 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder)

Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

124 Öffentliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs

Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in öffentlicher Trägerschaft, wie Sonderschulen/Förderschulen für seh-, körper-, geistig und lernbehinderte Menschen sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, Schulen für sprachbehinderte Menschen, Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung, auch Sonderschulen/Förderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen

(nicht enthalten: öffentliche berufliche Sonderschulen/Förderschulen, vgl. Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von behinderten Menschen an öffentlichen Grundschulen und öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, vgl. Funktionen 112 und 114; Sonderkindergärten gem. SGB VIII, vgl. Oberfunktion 27)

125 Private Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs

Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 124

127 Öffentliche berufliche Schulen

Berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft:

    • Berufsschulen (einschl. Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr)
    • Berufsaufbau-, Berufsfachschulen
    • Fachoberschulen
    • Fachgymnasien
    • Berufs- und technische Oberschulen
    • Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen
    • Fachschulen aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik, Landwirtschaft, Gestaltung, Bibliothekare usw., aber ohne Verwaltungsfachschulen)
    • Schulen des Gesundheitswesens
    • Berufliche Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe)

(nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, vgl. Oberfunktionen 01, 03, 04)

128 Private berufliche Schulen

Berufliche Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 127

129 Sonstige schulische Aufgaben

Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemeinbildende und berufliche Schulen,

z. B. schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung

    • des Schulsports
    • von Schulwettbewerben
    • des Schüler- und Lehreraustauschs
    • der Verkehrs- und Medienerziehung

Serviceeinrichtungen für Schulen wie

    • Medienzentren
    • Schulberatungsstellen
    • schulpsychologischer Dienst
    • Schullandheime

Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, soweit nicht Funktionen 112 bis 115 oder 124 bis 128

(nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung von Schülerinnen und Schülern in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten u. a. Ausgaben der Bildungsförderung, vgl. Funktion 141)

13 Hochschulen

132 Hochschulkliniken

Hochschulkliniken

Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken

133 Öffentliche Hochschulen und Berufsakademien

Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft:

    • Universitäten
    • Technische Universitäten
    • Pädagogische und theologische Hochschulen
    • Sonderforschungsbereiche der Universitäten
    • Fernuniversitäten
    • Fachhochschulen des Bundes, Verwaltungsfachhochschulen der Länder (soweit nicht den für den betreffenden Fachbereich vorgesehenen Funktionen zugeordnet, vgl. z. B. Funktion 031)
    • Musikhochschulen
    • Hochschulen für bildende und darstellende Kunst
    • Hochschulen für Film und Gestaltung
    • Fachhochschulen
    • Duale Hochschulen

Berufsakademien in öffentlicher Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist

(nicht enthalten: Universitäten der Bundeswehr, vgl. Funktion 032; öffentliche Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 127)

134 Private Hochschulen und Berufsakademien

Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 133

Berufsakademien in privater Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist

(nicht enthalten: private Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 128)

137 Deutsche Forschungsgemeinschaft

Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- bzw. Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens, der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-Programms, des Leibniz-Programms, der Habilitationsförderung, der Graduiertenkollegs, der Forschungszentren, der Exzellenzinitiative)

(nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; der Hochschulen, vgl. Funktionen 133 und 134)

138 Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder)

Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018

139 Sonstige Hochschulaufgaben

z. B.

    • Studienberatung
    • Zuschüsse an Hochschul-Informations-System (HIS)
    • Hochschulrektorenkonferenz
    • Wissenschaftsrat
    • Stiftung für Hochschulzulassung
    • wissenschaftliche Prüfungsämter
    • zentrale Forschungsmittel für Hochschulen
14 Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dgl.

141 Förderung für Schülerinnen und Schüler

BAföG für Schülerinnen und Schüler

Stipendien für Schülerinnen und Schüler

Individuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dgl.

(nicht enthalten: Schülerbeförderung, vgl. Funktion 145)

142 Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs

Förderung für Studierende:

    • BAföG für Studierende
    • Mittel der Hochbegabtenförderung
    • Zuschüsse an Studentenwerke
    • Zuschüsse an Stiftungen für die Hochbegabtenförderung
    • Individuelle Zuschüsse für den Studierenden­austausch
    • Landesämter für Ausbildungsförderung

Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs:

    • Stipendien für Promovierende sowie Habilitierende
    • Stipendien für Aufbaustudiengänge
    • Individuelle Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch
    • Zuschüsse an Stiftungen für die Doktoranden- und Habilitandenförderung

Wohnraumförderung für Studierende:

    • Förderung der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende
    • Betrieb landeseigener Wohnheime

144 Förderung für Weiterbildungsteilnehmende

z. B. Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG)

145 Schülerbeförderung

Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern

Ausgaben für die Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs)

15 Sonstiges Bildungswesen

(nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, vgl. Oberfunktionen 26 und 27)

152 Volkshochschulen

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.

    • Heimvolkshochschulen
    • Volkshochschulen

153 Sonstige Weiterbildung (ohne Förderung für Teilnehmende)

Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie

Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse

Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung

Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen

Sprachkurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Überbetriebliche Lehrwerkstätten

Werkkunstschulen

Weiterbildungsstätten

Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern

Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt)

Kulturpädagogische Einrichtungen

Bundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung

(nicht enthalten: Schulen, vgl. Oberfunktion 11/12; Musikschulen, vgl. Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, vgl. Oberfunktionen 01, 03, 04; Förderung der Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, vgl. Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, vgl. Funktion 253; Volkshochschulen, vgl. Funktion 152; Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, vgl. Funktionen 154 und 155; Rehabilitationsmaßnahmen, vgl. Funktion 314)

154 Ausbildung der Lehrkräfte

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen

Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B. Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsreferendarinnen und -referendaren sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern

(nicht enthalten: Hochschulen, vgl. Oberfunktion 13; Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, vgl. Oberfunktion 11/12)

155 Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen

Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.

    • Fortbildungsstätten für Lehrkräfte
    • Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahmen
16 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen (ohne Wehrforschung und wehrtechnische Entwicklung, vgl. Funktion 036)

162 Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen

Förderung von Einrichtungen Dritter

(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)

163 Wissenschaftliche Museen

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen

Förderung von Einrichtungen Dritter

(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164)

164 Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern (ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft)

Institutionelle Förderung von Helmholtz-Zentren, ­Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, Instituten der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, Akademien der Wissenschaften

165 Forschung und experimentelle Entwicklung

Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen

Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.

    • Bundes-, Landes- und kommunale Forschungs­anstalten
    • außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geförderte Forschungsinstitute
    • Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
    • Landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten
    • Technologietransferstellen
    • Innovationsberatungsstellen
    • Geologische Landesämter
    • Materialprüfämter

Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung gemäß der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS 2007, Hrsg: Eurostat)

(nicht enthalten: Grundlagenforschung: mit Allgemeinen Hochschulforschungsmitteln finanzierte FuE [Kapitel 12 der NABS], vgl. Oberfunktion 13; Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung im Bereich Verteidigung [Kapitel 14 der NABS], vgl. Funktion 036)

167 Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen

Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie CERN, EMBL

18/19 Kultur und Religion

(nicht enthalten: kulturelle Angelegenheiten im Ausland, vgl. Funktion 024)

181 Theater

Theater, Opernhäuser

Förderung von Theaterfestivals

Kulturpreise für Theater

Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater

182 Musikpflege

Berufsorchester (soweit nicht Teil eines Theaters)

Chöre

Musikhallen

Förderung von Musikfestspielen und Rockkonzerten

Kulturpreise für Musik

Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Musikpflege

183 Museen, Sammlungen, Ausstellungen

Museen

Sammlungen

permanente Kunstausstellungen

Heimat-, Literatur- und Musikarchive

Förderung einzelner Ausstellungen

Förderung der bildenden Künste

Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstler

Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen

184 Zoologische und botanische Gärten

Tierparks

Aquarien

botanische Gärten

(nicht enthalten: Landschaftsparks, vgl. Funktion 321)

185 Musikschulen

Jugendmusikschulen

(nicht enthalten: berufsbildende Schulen, vgl. Funk­tionen 127 und 128)

186 Nichtwissenschaftliche Bibliotheken

Büchereien

Lesehallen

Jugend- und Wanderbüchereien

Einrichtungen des Bibliothekswesens

Musikbibliotheken

(nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, vgl. Funktion 162; Medienstellen der Schulen, vgl. Funktion 129)

187 Sonstige Kulturpflege

Kommunale Kinos

Kulturzentren

Sternwarten (soweit nicht Forschungseinrichtungen)

Einrichtungen des Filmwesens

Einrichtungen der Heimatpflege

Institutionelle Förderung von Zirkussen

Institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literaten

Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm)

Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur

Literatur- und allgemeine Kunstpreise

Arbeitsstipendien für Schriftsteller

Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals

(nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, vgl. Oberfunktion 43; Sporthallen, vgl. Funktion 322; Sammlungen und Archive, vgl. Funktionen 162, 163, 183, 186; Kunstschulen u. ä. kulturpädagogische Einrichtungen, vgl. Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, vgl. Funktionen 181 bis 186)

188 Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten

Landesämter für Denkmalpflege

Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten

(nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliotheks­wesens, vgl. Funktion 186; Naturschutzverwaltung, vgl. Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, vgl. Funktion 195)

195 Denkmalschutz und -pflege

Einrichtungen:

    • Schlösser und Burgen mit künstlerischer und historischer Bedeutung
    • Denkmale
    • Ausgrabungsstätten
    • Mahnmale und Gedenkstätten

Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und Kunstdenkmalen

(nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen [z. B. Forschungsinstitut, vgl. Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, vgl. Oberfunktion 15])

199 Kirchliche Angelegenheiten

Zuschüsse an Religionsgemeinschaften

Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke

(nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, vgl. Funktionen 112 bis 128; für Sozialeinrichtungen, vgl. Oberfunktionen 23/24; für Gesundheitseinrichtungen, vgl. Oberfunktion 31)

2 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik

21 Verwaltung für soziale Angelegenheiten

Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten.

Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.

211 Verwaltungskostenerstattung SGB II (nur Bund)

219 Sonstige Verwaltung für soziale Angelegenheiten

z. B.

    • Versicherungsverwaltung (hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung)
    • Sozialverwaltung, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband
    • Jugendverwaltung
    • Versorgungsverwaltung
    • Lastenausgleichsverwaltung
    • Wiedergutmachungsverwaltung
22 Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung

221 Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger)

Aufwendungen für die Einbeziehung der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen in die Sozialversicherung

Zuschüsse an die Rentenversicherung

222 Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger)

Zuschüsse an die knappschaftliche Rentenversicherung/hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung im Saarland

223 Unfallversicherung

Aufwand des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach dem SGB VII

Fremdrenten in der Unfallversicherung

Zuschüsse an

    • die Berufsgenossenschaft für Transport- und Verkehrswirtschaft für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe der See- und Küstenfischerei
    • die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

224 Krankenversicherung

Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung)

225 Arbeitslosenversicherung (nur Bund)

Zuschüsse an die Bundesagentur für Arbeit

226 Alterssicherung der Landwirte (nur Bund)

227 Pflegeversicherung

Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung

229 Sonstige Sozialversicherungen

z. B.

    • Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes
    • Zahlungen an Sonder- und Zusatzversorgungssysteme
23 Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. Ä. (ohne Leistungen nach dem SGB VIII)

231 Kindergeld, Kinderzuschlag

232 Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz

233 Wohngeld

235 Soziale Einrichtungen

Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter,

z. B.

    • Einrichtungen für behinderte Menschen, für Wohnungslose, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge

(nicht enthalten: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung, vgl. Oberfunktionen 26 und 27; Einrichtungen der Kriegsopferversorgung, vgl. Funktion 241)

236 Förderung der Wohlfahrtspflege

Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und ­freien Wohlfahrtspflege

(nicht enthalten: Zuschüsse für individuelle Hilfeleistungen, vgl. Oberfunktion 28)

237 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

24 Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen

241 Kriegsopferversorgung und -fürsorge und gleichartige Leistungen

Aufwendungen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, ihnen gleichgestellte Personen und für Angehörige von Kriegsgefangenen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer

Einrichtungen der Kriegsopferversorgung

Ausgaben für die Kriegsopferfürsorge

Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz, ihnen gleichgestellte Personen sowie an Angehörige von Kriegsgefangenen

243 Lastenausgleich

244 Wiedergutmachung

Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften

Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen (SED-Unrecht)

Sonstige Wiedergutmachungsleistungen, z. B.

    • Sicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer Gemeinden
    • Stiftung 20. Juli 1944

246 Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern

Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Vertriebenen

Leistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe, z. B.

    • Hilfen an deutsche Vertriebene im Ausland
    • Eingliederungshilfen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie für ehemalige politische Häftlinge
    • Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene

(nicht enthalten: Kulturausgaben, vgl. Oberfunktionen 18/19; Sprachkurse, vgl. Funktion 153)

249 Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen

Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen, z. B.

    • Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
    • Angelegenheiten der Suchdienste und der Deutschen Dienststelle (WASt)

Leistungen aufgrund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, z. B.

    • Beseitigung deutscher Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften
    • Nachversicherung nach § 99 AKG, Versorgungs- und Schadensersatzansprüche nach § 5 AKG

Stiftung für ehemalige politische Häftlinge

Heimkehrerstiftung

Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR

25 Arbeitsmarktpolitik

251 Arbeitslosengeld II nach dem SGB II

252 Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

253 Aktive Arbeitsmarktpolitik

Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen

Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen

Verbesserung der Beschäftigungssituation, z. B.

    • durch berufliche Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften
    • durch Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen (z. B. für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes)

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II

(nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, d. h. Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, vgl. Funktion 153)

259 Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

26 Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung)

261 Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

Leistungen gemäß §§ 11 und 12 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und ­anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem ­Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (u. a. Jugendwerke)

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 11 und 12 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII

262 Jugendsozialarbeit

Leistungen gemäß § 13 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Inte­grationsmaßnahmen

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß § 13 SGB VIII

263 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie

Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 SGB VIII

265 Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen

Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII

(nicht enthalten: Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, vgl. Funktion 283)

266 Weitere Aufgaben der Jugendhilfe

Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe

27 Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII

Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern

Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII

Hierzu gehören auch:

    • Ausgaben zur Förderung von Kindern in Ländern, in denen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen besteht (ganz oder teilweise)
    • Tagespflege durch Tagesmütter/Tagesväter
28 Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz

Zu den Leistungen nach dem SGB XII:

Hier werden auch solche Ausgaben nachgewiesen, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind.

Hier sind sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII zuzuordnen.

(nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, vgl. Funktion 236)

281 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

282 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

283 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

(nicht enthalten: Eingliederungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, vgl. Funktion 265)

284 Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

285 Weitere Leistungen nach dem SGB XII

286 Leistungen nach dem SGB XII - nur Flächenländer

Soweit in Flächenländern eine Aufteilung der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend den Funktionen 281 bis 285 nicht möglich ist.

287 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zuzuordnen.

29 Sonstige soziale Angelegenheiten

z. B.

    • Familienpolitische Programme
    • Schuldnerberatung
    • Leistungen an Opfer von Gewalttaten
    • SGB IX
      • Ausgleichsabgaben sowie Leistungen nach dem SGB IX
      • Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
    • Nicht aufteilbare Maßnahmen zur Zuwanderung und Integration, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar (z. B. Funktion 246) 
    • Nicht aufteilbare Maßnahmen der Gleichstellung/Gleichbehandlung, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar
    • Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen

3 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung

31 Gesundheitswesen

311 Gesundheitsverwaltung

312 Krankenhäuser und Heilstätten

Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung

Maßregelvollzug

(nicht enthalten: Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; Bundeswehrkrankenhäuser, vgl. Funktion 032; Gefängniskrankenhäuser, vgl. Funktion 056)

313 Arbeitsschutz

Nicht enthalten sind Maßnahmen für die eigene Verwaltung, z. B. personalärztliche Dienste, Arbeitsschutzbeauftragte

314 Gesundheitsschutz

Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung), Gesundheitseinrichtungen, z. B.

    • Arznei- und Lebensmittelkontrolle
    • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Sonstiges, z. B.

    • Deutsches Müttergenesungswerk
    • Kongresse

32 Sport und Erholung

321 Park- und Gartenanlagen

z. B.

    • Bundes-/Landesgartenschauen
    • Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen
    • Spielplätze

322 Sport

Sportamt (Einrichtungen der Stadtstaaten)

Sportanlagen und -einrichtungen, z. B.

    • Freizeitsportanlagen
    • Schwimmbäder
    • Sportärztliche Hauptberatungsstelle, Berlin
    • Turn- und Sporthallen (ohne Schulturn- und -sporthallen, vgl. Oberfunktion 11/12)

Allgemeine Förderung des Sports

z. B. Zuwendungen an Sportverbände und -vereine

(nicht enthalten: Förderung des Schulsports, vgl. Funktion 129)

33 Umwelt- und Naturschutz

331 Umwelt- und Naturschutzverwaltung

Umweltbundesamt

Bundesamt für Naturschutz

Umweltverwaltung der Länder, z. B. Landesanstalten für Immissionsschutz

332 Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes

Maßnahmen im Bereich

    • Naturschutz und Landschaftspflege
    • Immissionsschutz
    • Chemikaliensicherheit und Gefahrstoffe
    • Strategien Klimaschutz, Emissionshandel
    • Umweltbildung
    • Gewässerschutz (soweit nicht Funktion 645)
    • Bodenschutz, Untersuchung und Sanierung von Altlasten

Ausgaben für

    • Sachverständige und Fachbeiräte
    • internationale Zusammenarbeit
    • Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
    • Messnetze und -programme
    • Veröffentlichungen
    • Mitgliedschaften

Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden

(nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vgl. Funktion 165; Fachinformationszentren, vgl. Funktion 162)

34 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

341 Verwaltung für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz

Bundesamt für Strahlenschutz

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

342 Maßnahmen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes

Ausgaben für

    • Sachverständige und Fachbeiräte
    • internationale Zusammenarbeit
    • Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen
    • Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie des Strahlenschutzes
    • gesetzliche Ausgleichsansprüche
    • Beteiligung an internationalen Aktions- und Sanierungsprogrammen
    • End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
    • staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen

4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste

41 Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie

411 Förderung des Wohnungsbaues

Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sog. Fehlbelegungsabgabe)

Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für z. B.

    • Förderung des sozialen Wohnungsbaues
    • Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige
    • Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Rückflüsse aus Darlehen

Wohnungsbauunternehmen

412 Wohnungsbauprämie/Vermögensbildung (nur Bund)

419 Sonstiges Wohnungswesen

Sonstige Angelegenheiten des Wohnungswesens, z. B.

    • Ausstellungen und Wettbewerbe
    • Beiträge an deutsche und internationale Verbände für das Wohnungswesen
42 Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung

421 Geoinformation

z. B. Kataster- und Vermessungsverwaltung

422 Raumordnung und Landesplanung

Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und -ordnung, z. B.

    • Förderung von Beispielmaßnahmen zur Verwirklichung der Raumordnungsgrundsätze
    • Landesentwicklungsplan
    • Landschaftsplanung
    • Planungswettbewerbe
    • Regionalplanung
    • Zuschüsse und Beiträge an Verbände des Städtebaues und der Landes- bzw. Raumplanung
    • Bauleitplanung (Stadtstaaten)

423 Städtebauförderung

Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, z. B. ­Finanzhilfen oder Ausgaben für

    • Baumaßnahmen (z. B. Erneuerung ausgewählter denkmalswerter Gebäude und historischer Stadtkerne)
    • städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete
    • Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben
    • Wohnumweltverbesserung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
43 Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft)

Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (vgl. Funk­tionen 043, 321 und 322, Oberfunktion 64, Funktion 726)

5 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

51 Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Betriebsverwaltung)

Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.

511 Verwaltung für Ernährung und Landwirtschaft

z. B. Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung

512 Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung

Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung, soweit nicht Teil des Forst-, Jagd- oder Fischereibetriebs (vgl. Funktionen 531 und 532)

52 Landwirtschaft und Ernährung

521 Agrarstruktur und ländlicher Raum

z. B. Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Die wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie die Küstenschutzmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sind der Funktion 623 bzw. der Funktion 625 zugeordnet.

    • Dorferneuerung
    • Flurbereinigung
    • Integrierte ländliche Entwicklung

522 Einkommenstabilisierende Maßnahmen

Nationale Maßnahmen zur Marktstützung

EU-Marktordnungsmaßnahmen

Sonstiges, z. B.

    • Absatzförderung
    • Beseitigung außergewöhnlicher Notstände in der Landwirtschaft
    • Beteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland

523 Landwirtschaftliche Produktion, Tiergesundheit und Ernährung

Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder und ähnliche Einrichtungen (nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden; vgl. Hauptfunktion 1)

Landwirtschaftliche Unternehmen, z. B.

    • Domänen
    • Gärtnereien
    • Gutsbetriebe
    • Mustergüter
    • Versuchswirtschaften
    • Weingüter

Sonstiges, z. B.

    • Beiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und Ausland
    • Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge
    • pflanzliche Erzeugung
    • Tierzucht und Tierhaltung
    • Tiergesundheit und Tierschutz
53 Forstwirtschaft und Jagd, Fischerei

531 Forstwirtschaft und Jagd

z. B. Forstbetriebe

532 Fischerei

z. B.

    • Fischereischutzboote
    • Förderung der Fischerei

6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen

61 Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen

z. B.

    • Bergverwaltung
    • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    • Bundeskartellamt
    • Wasserwirtschaftsverwaltung
62 Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz

623 Wasserwirtschaft und Kulturbau

Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

Sonstige Maßnahmen

624 Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken

625 Küstenschutz

Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

Sonstige Maßnahmen

63 Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe

631 Kohlenbergbau

632 Sonstiger Bergbau

634 Verarbeitende Industrie

z. B. Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie

Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes

635 Handwerk und Kleingewerbe

Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes, z. B.

    • Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung der betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen
    • Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen
    • Finanzierungshilfen für mittelständische gewerbliche Unternehmen

638 Baugewerbe

64 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung

641 Kernenergie

z. B.

    • Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen
    • Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), Wien

(nicht enthalten: Ausgaben für die End- und Zwischenlagerung, vgl. Funktion 342)

642 Erneuerbare Energieformen

Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energie­gewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien

643 Elektrizitätsversorgung

644 Wasserversorgung

645 Abwasserentsorgung

646 Abfallwirtschaft

Abfallbeseitigung und -verwertung, z. B. Deponien

647 Straßenreinigung

649 Sonstige Energie- und Wasserversorgung

Erdölversorgung

Förderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung, z. B. Bau von Ferngasleitungen und regio­nalen Erdgasleitungen

Bau von Kohleheizkraftwerken

Fernwärmeversorgung

Kohleveredelungsanlagen

Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten

Sonstige Maßnahmen der Energiewirtschaft, z. B.

    • Beiträge an internationale Kommissionen oder Organisationen, Kongresse usw.
    • nicht aufgegliederte Fördermaßnahmen
    • Beiträge zu internationalen Rohstoffübereinkommen

Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen

Sonstiges, z. B.

    • Fernheizwerke
    • Maschinenzentralen
65 Handel und Tourismus

651 Handel

Handel allgemein

    • Auf- und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen)
    • Erfahrungsaustausch im Handel
    • Mittelstandsförderung zur Leistungssteigerung im Handel
    • Zwischenbetriebliche Vergleiche

Exportförderung, Auslandsmessen

    • Beteiligung an exportorientierten Messen, Weltausstellungen usw.
    • Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, z. B.
      • Außenwirtschaftsberatungen
      • Unterstützung von Außenhandelskammern

Märkte und Inlandsmessen

    • Beteiligungen und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland
    • Förderung der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen u. Ä.

Sonstiges, z. B.

    • nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des Handels
    • Verbraucherberatungen und -vertretungen, soweit nicht anders zuordenbar

(nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, vgl. Oberfunktion 43)

652 Tourismus

z. B.

    • Förderung der Fremdenverkehrsverbände
    • Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes
66 Geld- und Versicherungswesen

661 Banken und Kreditinstitute

669 Sonstiges Geld- und Versicherungswesen

Versicherungen

Sonstiges,

z. B. Internationaler Währungsfonds

68 Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen

z. B.

    • Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland
    • Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung
    • Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
    • Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen
    • nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen ­Wirtschaftsförderung
69 Regionale Fördermaßnahmen

Einzeln veranschlagte bzw. objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen.

691 Betriebliche Investitionen

Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe, z. B.

    • Betriebliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten
    • Existenzgründungsprogramm in der gewerblichen Wirtschaft
    • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung, Erweiterung und Rationalisierung von Produktionsbetrieben

692 Verbesserung der Wirtschafts- und Infrastruktur

Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft

Strukturförderungsprogramme

Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen

71 Verwaltung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens

Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.

711 Verwaltung für Straßen- und Brückenbau

Straßenbauverwaltung, Straßenverwaltung

712 Verwaltung für Wasserstraßen und Häfen

Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes und der Länder

719 Sonstige Verkehrs- und Nachrichtenverwaltung

Sonstige Verwaltungsbehörden, z. B.

    • Bundesamt für Güterverkehr
    • Bundesanstalt für Straßenwesen
    • Eisenbahn-Bundesamt
    • Kraftfahrt-Bundesamt
72 Straßen

721 Bundesautobahnen

722 Bundesstraßen

Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.

723 Landesstraßen

Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.

724 Kreisstraßen

Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.

725 Gemeindestraßen

Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.

726 Straßenbeleuchtung

729 Sonstiger Straßenverkehr

Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, z. B. Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen

Sonstige Maßnahmen für den Straßenverkehr und das Straßenwesen, z. B.

    • Beschaffung von technischem und wissenschaftlichem Material
    • Veröffentlichungen
73 Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt

731 Wasserstraßen und Häfen

Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb

    • der Wasserstraßen und ihrer Anlagen
    • von landeseigenen Häfen und Schifffahrtsanlagen

Besondere Einrichtungen

    • Bundesanstalt für Gewässerkunde
    • Bundesanstalt für Wasserbau
    • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
    • Lotseinrichtungen

Beteiligung an Bauvorhaben Dritter

Beteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen

Schiffssicherheitsaufgaben

(auch Erstattung der Kosten an die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation)

Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen

Hafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe

732 Förderung der Schifffahrt

74 Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr

741 Öffentlicher Personennahverkehr

Finanzhilfen nach dem Regionalisierungsgesetz, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV), z. B.

    • Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P+R-Plätzen usw.

742 Eisenbahnen

Maßnahmen für Eisenbahnen

z. B.

    • Abgeltung von Belastungen im Schienenverkehr
    • Darlehen und Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege
    • sonstige Zuschüsse
75 Luftfahrt

Flugsicherung

    • Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL)
    • Flugsicherungsdienststellen in Grönland und Island
    • Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
    • Luftaufsichtsmaßnahmen auf Flugplätzen
    • Schutzmaßnahmen

Flughäfen und Luftverkehr

Sonstiges, z. B.

    • Luftfahrt-Bundesamt
    • Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
    • Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Luftfahrt
77 Nachrichtenwesen

771 Post und Telekommunikation

772 Rundfunk und Fernsehen

z. B. Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“

79 Sonstiges Verkehrswesen

Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs, z. B.

    • Beiträge und Zuschüsse an nationale und internationale Vereine und Organisationen
    • Transrapid

8 Finanzwirtschaft

Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt

81 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen

Die Verwaltung des Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (vgl. auch Funktion 062).

811 Grundvermögen

Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und entsprechend veranschlagt sind, z. B.

    • Baumaßnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Erwerb und Verkauf, Finanzierungskosten, Unterhaltung und Bewirtschaftung

Bebaute Grundstücke, z. B.

    • Wohn- und Geschäftsgrundstücke

Grundstücksgleiche Rechte, z. B.

    • Erbbaurechte, Erbpachtrechte, Nutzungsentschädigungen (Wassernutzungsgebühren und sonstige den Grundstücken gleichzuachtende Rechte)

Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind, z. B.

    • Grundstücke, die zur Weiterveräußerung oder späteren Bebauung in eigener Regie bestimmt sind oder deren Verwendungszweck noch nicht feststeht
    • landwirtschaftlich genutzte Einzelgrundstücke (Äcker, Kleingärten, Obstländereien, Wiesen), soweit sie nicht den landwirtschaftlichen Betrieben zuzuordnen sind
    • sonstige Grundstücke, Teiche, Seen, Grünanlagen usw.

812 Kapitalvermögen

Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören. Zu den Geldvermögensbeständen in diesem Sinne rechnen Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen.

Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen

Erbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt

Zinseinnahmen aus Darlehensgewährungen

813 Sondervermögen

Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind

82 Steuern und Finanzzuweisungen
83 Schulden

Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme

84 Beihilfen, Unterstützungen u. Ä.

Dieser Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 „Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.“, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan bzw. in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können:

Gruppe 441 Beihilfen
Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen

Unter dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 „Sonstige personalbezogene Ausgaben“, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können.

85 Rücklagen

Allgemeine Rücklagen

Fonds, Stöcke

Spezielle Rücklagen

Rücklagen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben

86 Sonstiges

Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können

87 Abwicklung der Vorjahre

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gem. § 25 BHO/LHO sowie Übertragung von Überschüssen

88 Globalposten

Globale Mehrausgaben/-einnahmen

Globale Minderausgaben/-einnahmen

Verstärkungsmittel für Personalausgaben

89 Haushaltstechnische Verrechnungen

Dieser Oberfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 „Haushaltstechnische Verrechnungen“ zuzuordnen.“

II.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Gleichzeitig treten die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg (VV-HSBbg) vom 24. November 2013 (ABl. 2014 S. 99) außer Kraft.