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Außertarifliche Bezahlung der Vorzimmerkräfte nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Außertarifliche Bezahlung der Vorzimmerkräfte nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
vom 27. April 2007
Mein Rundschreiben vom 17. April 2007, Az. w. o.
Aufgrund entsprechender Nachfragen ergänze ich mein o. a. Rundschreiben wie folgt:
- Die Zuordnungstabellen zu den Entgeltgruppen des TV-L (Anlagen 2 und 4 TVÜ-Länder) weisen in der E 9 verschiedene Fallgestaltungen mit unterschiedlichen Stufenlaufzeiten aus. Im Rahmen der außertariflichen Vorzimmerregelung bitte ich diese Differenzierungen außer Acht zu lassen und von 5 Stufen mit den regelmäßigen in der Entgelttabelle ausgewiesenen Stufenlaufzeiten auszugehen.
- Sofern im Rahmen der außertariflichen Vorzimmerregelung zum 1. November 2006 Höhergruppierungen vorgenommen werden sollen, bitte ich entsprechend § 4 Abs. 2 TVÜ-Länder die Vorzimmerkräfte bei der Überleitung so zu behandeln, als wären sie bereits im Oktober 2006 höhergruppiert worden. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe des Vergleichsentgelts für die Stufenzuordnung.
- In meinem Rundschreiben vom 17. April 2007 ist der Klammerhinweis auf Seite 2 letzter Absatz letzter Satz von § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L in § 17 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz zu korrigieren.
Ich bitte um Beachtung und entsprechende Information der nachgeordneten Dienststellen Ihres Geschäftsbereichs soweit erforderlich.