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Hinweise zur Berücksichtigung der großräumigen Klimawirkungen in der Vorhabenzulassung im Land Brandenburg

Hinweise zur Berücksichtigung der großräumigen Klimawirkungen in der Vorhabenzulassung im Land Brandenburg
vom 27. März 2023
(ABl./23, [Nr. 14], S.323)

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit dem ARS 03/2023 vom 25. Januar 2023 die „Hinweise zur Berücksichtigung der großräumigen Klimawirkungen in der Vorhabenzulassung“ bekannt gegeben und im Verkehrsblatt (VkBl. 2023 S. 70) veröffentlicht.

Die Hinweise sind damit für den Zuständigkeitsbereich des Fernstraßenbundesamtes eingeführt. Mit diesem Erlass werden die Hinweise für den Bereich der Bundesstraßen im Land Brandenburg eingeführt. Im Interesse der einheitlichen Handhabung sind sie auch auf die im Zuständigkeitsbereich des Landes liegenden Straßen entsprechend anzuwenden. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die entsprechende Anwendung empfohlen.

Dieser Erlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetseite www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.

Abweichend von der „Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg“ (GGO) vom 15. März 2016 wird die Geltung dieses Erlasses nicht befristet.