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Einführung einheitlicher Vordrucke für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg - Vordrucke in Handelsregistersachen - (Vordruckreihe HR)

Einführung einheitlicher Vordrucke für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg - Vordrucke in Handelsregistersachen - (Vordruckreihe HR)
vom 23. März 1999
(JMBl/99, [Nr. 5], S.58)

zuletzt geändert durch Allgemeine Verfügung vom 11. April 2024
(JMBl/24, [Nr. 5], S.41)

Die zur Verwendung durch die ordentlichen Gerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg in Handelsregistersachen empfohlenen Formulare HR 11 bis HR 109 werden aufgehoben.

Die Verwendung der im Fachverfahren VIS enthaltenen Formulare wird empfohlen.