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Einführung einheitlicher Vordrucke für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg in Registersachen (Vordruckreihe RS)
Einführung einheitlicher Vordrucke für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg in Registersachen (Vordruckreihe RS)
vom 2. April 1996
(JMBl/96, [Nr. 4], S.50)
zuletzt geändert durch Allgemeine Verfügung vom 1. Oktober 2024
(JMBl/24, [Nr. 10], S.126)
Die zur Verwendung durch die ordentlichen Gerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg in Registersachen empfohlenen Formulare RS 7 bis RS 60 werden aufgehoben.
Die Verwendung der im Fachverfahren VIS enthaltenen Formulare wird empfohlen.