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Einführung einheitlicher Vordrucke für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg für das Kostenfestsetzungsverfahren im Zivilprozess (ZP 1 bis ZP 39), für das Prozeskostenhilfeverfahren im Zivilprozess (ZP 40 bis ZP 79) und für das Mahnverfahren (ZP 80 bis ZP 119
Einführung einheitlicher Vordrucke für die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg für das Kostenfestsetzungsverfahren im Zivilprozess (ZP 1 bis ZP 39), für das Prozeskostenhilfeverfahren im Zivilprozess (ZP 40 bis ZP 79) und für das Mahnverfahren (ZP 80 bis ZP 119
vom 14. November 1996
(JMBl/96, [Nr. 12], S.167)
zuletzt geändert durch Allgemeine Verfügung vom 11. Juni 2024
(JMBl/24, [Nr. 7], S.60)
Die zur Verwendung durch die ordentlichen Gerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg für das Kostenfestsetzungsverfahren im Zivilprozess, für das Prozesskostenhilfeverfahren im Zivilprozess und für das Mahnverfahren empfohlenen Formulare (ZP 40, ZP 90) werden aufgehoben.
Die Verwendung der im Fachverfahren forumSTAR enthaltenen Formulare für das Kostenfestsetzungsverfahren im Zivilprozess, für das Prozesskostenhilfeverfahren im Zivilprozess und für das Mahnverfahren wird empfohlen.