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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Verbesserung des Lärmschutzes an bestehenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen im Rahmen der Lärmsanierung - Änderung der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) sowie Aufhebung der Einschränkungen für Landesstraßen in Brandenburg

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Verbesserung des Lärmschutzes an bestehenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen im Rahmen der Lärmsanierung - Änderung der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) sowie Aufhebung der Einschränkungen für Landesstraßen in Brandenburg
vom 12. Oktober 2016
(ABl./16, [Nr. 46], S.1430)

Der Runderlass richtet sich an:

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben (ARS) Nr. 20/2006 vom 4. August 2006 wurden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Regelungen zur Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes geändert. Gleichzeitig wurden die Lärmsanierung betreffende Absätze in den VLärmSchR 97 entsprechend modifiziert. Das ARS Nr. 20/2006 wurde mit Runderlass des Ministe­r­iums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR), Abteilung 4, Nr. 4/2008 vom 28. Mai 2008 für Bundesfernstraßen eingeführt. Darüber hinaus wurden mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR), Abteilung 4, Nr. 24/2008 vom 24. November 2008 die bis dahin nur für Bundesfernstraßen geltenden Regelungen auch für die Lärmsanierung an Landesstraßen eingeführt.

Am 1. Juli 2013 beziehungsweise am 24. November 2013 sind beide Runderlasse aufgrund der damals im Landesorganisationsgesetz festgeschriebenen fünfjährigen Befristung ausgelaufen und haben somit ihre formale Gültigkeit verloren. Da allerdings die Regelungen weiterhin Bestand haben, ist eine erneute Einführung erforderlich. In diesem Zusammenhang werden sie zu einem Runderlass zusammengefasst, wobei die Inhalte unverändert bleiben.

Das ARS Nr. 20/2006 vom 4. August 2006, welches die mit dem ARS Nr. 26/1997 vom 2. Juni 1997 eingeführten VLärmSchR 97 zugunsten des aktiven Lärmschutzes modifiziert, ist auch weiterhin zu berücksichtigen. Ebenfalls bleibt die Bestimmung bestehen, dass die sich aus der VLärmSchR 97 ergebenden Regelungen für die Lärmsanierung auch für Landesstraßen Anwendung finden. Darüber hinaus gelten die mit Runderlass Abteilung 4, Nr. 19/2011 - Straßenbau des damaligen Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft eingeführten Auslösewerte für Bundesfernstraßen auch für die Landesstraßen.

Hiermit werden die zuvor genannten Regelungen für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.