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Verzeichnis der Funktionen zur Besoldungsgruppe A 9 der Bundesbesoldungsordnung sowie der Funktionen im Sinne von Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 9 der Bundesbesoldungsordnung für brandenburgische Beamte im mittleren Justizdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
Verzeichnis der Funktionen zur Besoldungsgruppe A 9 der Bundesbesoldungsordnung sowie der Funktionen im Sinne von Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 9 der Bundesbesoldungsordnung für brandenburgische Beamte im mittleren Justizdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
vom 7. Juli 2008
(JMBl/08, [Nr. 8], S.94)
Außer Kraft getreten am 17. Oktober 2023 durch Allgemeine Verfügung vom 28. September 2023
(JMBl/23, [Nr. 10], S.155)
A.
Den nachstehend aufgeführten Funktionen dürfen die verfügbaren Planstellen der BesGr. A 9 BBesO zugeordnet werden.
I.
Tätigkeitsbereiche der Beamten des mittleren Dienstes, die überwiegend im Bereich der Ablaufplanung und Programmierung von Arbeitsverfahren unter Einsatz von
elektronischen Datenverarbeitungsmaschinen und Systemprogrammen verwendet werden:
- die Sachbearbeitung bei den IT-Leitstellen;
- die Sachbearbeitung für IT-Angelegenheiten im Übrigen (Programmierer, Systembetreuer, Systemverwalter, programmtechnische Anwendungsbetreuer).
II.
Tätigkeitsbereiche der Beamten des mittleren Dienstes, die überwiegend schwierige oder verantwortungsvolle Sachbearbeiteraufgaben wahrnehmen:
- die Erteilung von Rechtskraftzeugnissen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit;
- die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen, soweit nicht der Rechtspfleger zuständig ist (§ 20 Nr. 12 und 13 RpflG);
- die Erteilung von Rechtskraftzeugnissen in Strafsachen;
- die Vollstreckbarkeitsbescheinigungen in Strafsachen;
- die Bewirkung der von dem Vorsitzenden gemäß § 214 Abs. 1 und 2 StPO angeordneten Ladungen und die Herbeischaffung der als Beweismittel in Betracht kommenden Gegenstände zur Hauptverhandlung in den Fällen des § 214 Abs. 4 Satz 2 StPO;
- die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen;
- in Nachlasssachen die Aufnahme von Nachlassinventaren;
- in Insolvenzsachen die Anbringung des Vermerks auf Wechseln und Schuldurkunden nach § 178 Abs. 2 InsO;
-
in Grundbuchsachen
-
die dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 12 c GBO zugewiesenen Geschäfte - mit Ausnahme der Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch oder den Grundakten und der Beglaubigung von Abschriften aus dem Grundbuch - und
-
die Fertigung der Entwürfe von Grundpfandbriefen und der Entwürfe für nachträgliche Vermerke auf Briefen;
-
- in Registersachen die dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bzw. dem Registerführer nach §§ 28 bis 31 und 36 Abs. 2 der Handelsregisterverordnung, nach § 1 der Partnerschaftsregisterverordnung, nach § 1 der Verordnung über das Genossenschaftsregister, nach § 3 Satz 2 der Bestimmungen über das Vereinsregister und das Güterrechtsregister und nach § 1 Satz 2 der Bestimmungen über die Führung des Musterregisters obliegenden Geschäfte, soweit nicht das Patentamt zuständig ist;
- die Aufgaben des Kostenbeamten;
- die Bearbeitung der Angelegenheiten der Zwischenbeglaubigung von Unterschriften zum Zwecke der Legalisation und der Angelegenheiten der Erteilung der Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961;
- die Prüfungen nach der AV über Dienstsiegel und Dienststempel vom 5. September 1991 (JMBl. S. 65) und vom 25. November 1991 (JMBl. S. 90) in der jeweils geltenden Fassung;
- die Prüfung der Liste der Überführungsstücke nach § 9 AktO;
- die Prüfung der Aufbewahrungsliste nach Nr. 12 der Gewahrsamssachenanweisung;
- die Prüfung der Nachweisungen und Belege über die Vordrucke für Hypotheken, Grund- und Rentenschuldbriefe;
- die Bearbeitung von Einzelangelegenheiten in Personalsachen aller Dienstzweige sowie der Rechtsanwälte, Notare, Rechtsbeistände und Schiedsleute nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung, insbesondere die Anfertigung von Entwürfen für Berichte, Verfügungen, Dankschreiben, ferner die Berechnung der Dienstjubiläen sowie Aktenanforderungen;
- die Bearbeitung von Unterstützungs- und Vorschusssachen nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung;
- die Bearbeitung von Angelegenheiten des Haushalts- und Beschaffungswesens nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung;
- die Führung der Sachrechnungen (Gegenstandsverzeichnis, Bibliotheksverzeichnis, Benutzernachweis) und die Verwaltung der darin erfassten Bestände;
- die Führung der Haushaltsüberwachungslisten und der Haushaltskontrollen, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, in denen Beamten des mittleren Justizdienstes die Bearbeitung übertragen worden ist;
- die Verwaltung von großen Büchereien in den von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts bestimmten Stellen;
- die Leitung der Aktenaussonderung nach Abschnitt IV Nr. 7 der AV vom 6. Februar 2007 (JMBl. S. 42) in der jeweils geltenden Fassung;
- die Behandlung und Verwertung der Fundsachen;
- die Mitarbeit in Wohnungsfürsorgeangelegenheiten;
- die Aufstellung von Statistiken und Übersichten nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung;
- die Fertigung von Verfügungsentwürfen jeder Art nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung;
- die Bescheinigung der Anzahl der Blätter in den Dienstregistern und Kassenbüchern der Gerichtsvollzieher;
- die Entschädigungen der Gerichtsvollzieher einschließlich der Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit;
- die Unterstützung der Geschäftsleitung bei den Prüfungen der Geschäftsstelle bzw. den Service-Einheiten und der Gerichtsvollzieherprüfungsbeamten bei der Prüfung der Gerichtsvollzieher;
- die Unterstützung der Bezirksrevisoren sowie die Wahrnehmung der selbstständigen Prüfungsgeschäfte nach Abschnitt IV Nr. 9 der GStO Bbg vom 30. Oktober 1992 (JMBl. S. 174) in der jeweils geltenden Fassung;
- die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsbelege und darüber hinausgehende Bearbeitung nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- bzw. der Dezernatsleitung betreffend
- Anträge auf Ersatz von Auslagen der zu Verteidigern bestellten Referendare sowie die Wiedereinziehung der in diesen Bereichen zuviel gezahlten Beträge,
- Auslagen in Rechtssachen der Gruppe 532, soweit die Zuständigkeit der Beamten des mittleren Justizdienstes gegeben ist,
- Kosten der Gefangenenbeförderung in Vorführungssachen,
- Entschädigungen, die an Betroffene in Straf- und Bußgeldverfahren zu leisten sind,
- Trennungsentschädigungen,
- Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen,
- Beihilfen,
- Abrechnung von Umzugskosten,
- Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten,
- Hausdienstvergütungen,
- Kosten für Zeugnisse der Gesundheitsämter, die der Arbeitgeber zu tragen hat,
- Vergütungen für eine Unterrichtstätigkeit,
- auf Anordnung zu gewährende Unfallfürsorgeleistungen nach §§ 30, 33 BeamtVG,
- Reisekosten in Verwaltungssachen,
- Auszahlungsanordnungen bei Schadensangelegenheiten nach § 91 LBG,
- die Vergütung der Prüfungstätigkeiten;
- die Aufgaben der Kraftfahrzeugsachbearbeitung;
- die Angelegenheiten der Hausverwaltung nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung;
- die vorbereitende Tätigkeit bezüglich der Geschäftsprüfung der Schiedsleute;
- die Änderungsmitteilungen an die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg;
- die Tätigkeit des Zahlstellenaufsichtsbeamten.
B.
Den nachstehend aufgeführten Funktionen dürfen die verfügbaren Planstellen der BesGr. A 9 BBesO mit Amtszulage zugeordnet werden.
I.
Tätigkeitsbereiche der Beamten des mittleren Dienstes, die im Bereich der Ablaufplanung und Programmierung von Arbeitsverfahren unter Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungsmaschinen und Systemprogrammen verwendet werden:
die Sachbearbeitung für IT-Angelegenheiten (Programmierer, Systembetreuer, Systemverwalter, programmtechnische Anwendungsbetreuer).
II.
Tätigkeitsbereiche der Beamten des mittleren Dienstes, die besonders schwierige oder verantwortungsvolle Sachbearbeiteraufgaben wahrnehmen:
- die Aufgaben des Obergerichtsvollziehers;
- die Aufgaben des Ausbilders im Bereich Fachkunde in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen der Justiz bei den Ausbildungsgerichten;
- die Verwaltung von Büchereien mit mindestens 20.000 Bänden;
- die Anweisung der Vergütungen und Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer und der Entschädigungen und Vorschüsse für Zeugen, ehrenamtliche Richter und Dritte;
- die Aufgaben des Kostenbeamten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (mit Ausnahme in B- und M-Sachen) und in Verfahren nach der Verwaltungs- und Finanzgerichtsordnung sowie dem Sozialgerichtsgesetz;
- die Aufgaben des Kostenbeamten in Strafsachen ausschließlich Geldstrafen;
- die Bearbeitung von Personalsachen aller Dienstzweige sowie der Rechtsanwälte, Notare, Rechtsbeistände und Schiedsleute nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung, insbesondere die Anfertigung von Entwürfen für Berichte und Verfügungen, soweit diese besonders schwierig oder verantwortungsvoll sind;
- die Bearbeitung von Angelegenheiten des Haushalts- und Beschaffungswesens nach Weisung der Behörden-, Geschäfts- oder Dezernatsleitung, die besonders schwierig oder verantwortungsvoll sind;
- die selbstständigen Prüfungsgeschäfte, die bei der Unterstützung des Bezirksrevisors im Rahmen der Prüfung des Kostenansatzes wahrgenommen werden, soweit die Kostenangelegenheiten dem mittleren Justizdienst übertragen worden sind;
- die Feststellung der Rechtskraft in Familiensachen beim Rechtsmittelgericht;
- die Aufgaben des Sachbearbeiters für Reisekostenvergütungen, Trennungsentschädigungen und Umzugskostenvergütungen, sofern der Beamte mehrere dieser Gebiete bearbeitet;
- die Überwachung der Lebensführung des Verurteilten nach § 453b StPO.
Bei Mischfunktionen (Wahrnehmung von die Zulage berechtigenden und nicht die Zulage berechtigenden Funktionen) muss der Anteil der die Zulage berechtigenden Verwendung mindestens 80 v. H. umfassen.
C.
Diese Rundverfügung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Potsdam, den 7. Juli 2008
Die Ministerin der Justiz
Beate Blechinger