ARCHIV
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg zu erhebenden Verwaltungsgebühren
vom 8. September 1998
(ABl./98, [Nr. 40], S.854)
Außer Kraft getreten am 7. November 2019 durch Bekanntmachung des MIK vom 18. Oktober 2019
(ABl./19, [Nr. 44], S.1201)
Das Ministerium des Innern setzt im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen folgendes fest:
- Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand zur Gebührenbemessung betragen ab dem 1. September 1998
für den
höheren Dienst ... 105,00 DM
gehobenen Dienst ... 78,00 DM
mittleren Dienst ... 61,00 DM
einfachen Dienst ... 46,00 DM - Inkrafttreten
Dieser Runderlaß tritt mit Wirkung vom 1. September 1998 in Kraft.