Suche
Örtliche Zuständigkeit bei der Verschmelzung von Personengesellschaften
(Kurzinformation Verfahrensrecht, Ausgabe 17/01)
Örtliche Zuständigkeit bei der Verschmelzung von Personengesellschaften
(Kurzinformation Verfahrensrecht, Ausgabe 17/01)
vom 7. August 2001
OFD Cottbus, Verfügung vom 10.05.2001, S 0127 - 6 - St 251 (Kurzinformation Verfahrensrecht, Ausgabe 07/00)
Ich bitte die in der Kurzinformation auf dem Gebiet des Steuerlichen Verfahrensrechts 07/2000 dargestellten Grundsätze auch auf die Fälle der Verschmelzung von Personengesellschaften anzuwenden. Dabei kann es sich auch um Fälle von Umwandlungen von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften oder von Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften handeln.
Somit ist auch bei der Verschmelzung von Personengesellschaften grundsätzlich das für die übernehmende Gesellschaft zuständige Finanzamt für die Besteuerung der untergehenden Gesellschaft zuständig. Dies schließt nicht aus, dass das bisher zuständige Finanzamt ein bereits begonnenes Verfahren fortführt (§ 26 Satz 2 AO) oder die beteiligten Finanzämter eine Zuständigkeitsvereinbarung (§ 27 AO) treffen.