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Inhaltsübersicht

1 Grundsätze

1.1 Berechnungsgrundlagen
1.1.1 Entgelte
1.1.2 Informationsmenge
1.1.3 Datenformat

1.2 Bereitstellung
1.2.1 Offline-Bereitstellung
1.2.2 Online-Bereitstellung

1.3 Nutzung


2 Produktbereiche

2.1 Geobasisinformationen des Raumbezugs
2.1.1 AFIS-Präsentationsausgaben des Raumbezugs
2.1.2 AFIS-Datensätze des Raumbezugs
2.1.3 Daten des SAPOS®
2.1.4 Produkte des Raumbezugs
2.1.5 Daten des Quasigeoids

2.2 Geobasisinformationen der Liegenschaften
2.2.1 ALKIS-Datensätze
2.2.2 ALKIS-Produkte
2.2.3 ALKIS-Regionaldaten

2.3 Geobasisinformationen der Landschaft
2.3.1 ATKIS-Präsentationsausgaben der Landschaft (Topographische Karten)
2.3.2 ATKIS-Datensätze der Landschaft
2.3.3 ATKIS-Produkte der Landschaft

2.4 Produkte der Landschaft
2.4.1 Topographische Landeskartenwerke
2.4.2 Topographische Sonderkarten
2.4.3 Historische topographische Karten
2.4.4 Luftbilder und Luftbildkarten

3 Geodaten- und Grafikserviceleistungen
3.1 Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter
3.2 GIS- und Geodatenconsulting
3.3 Grafische Serviceleistungen
3.4 Geodatentechnische Serviceleistungen

4 Grafik- und Druckdienstleistungen
4.1 Druckausgaben im Tintenstrahldruckverfahren (Plots)
4.2 Druckausgaben im Offsetdruck und Digitaldruck
4.3 Weitere Serviceleistungen
4.3.1 Kartografische Leistungen
4.3.2 Kalibrierung
4.3.3 Druckschriften
4.3.4 Überbetriebliche Ausbildung

5 Geofachdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
5.1.1 Bodenrichtwertdatensätze
5.1.2 Web-Map-Service Bodenrichtwerte
5.1.3 Bodenrichtwert-Portal

6 Entgeltermäßigungen und –befreiungen, Nutzungsbedingungen

6.1 Entgeltermäßigungen und –befreiungen
6.2 Testdaten
6.3 Vermessungs- und Katasterverwaltungen der benachbarten Bundesländer
6.4 Zusammenarbeit zwischen Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg und Katasterbehörden
6.5 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
6.6 Ministerium des Innern und für Kommunales
6.7 Finanzverwaltung und Grundbuchverwaltung
6.8 Bodenordnung
6.9 Nutzungsbedingungen

7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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Entgeltverzeichnis für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsentgeltverzeichnis - VermEVz)

Entgeltverzeichnis für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsentgeltverzeichnis - VermEVz)
vom 10. Juli 2025

Auf Grund des § 11 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I, S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I, S. 5) geändert worden ist sowie der §§ 10 und 28 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl. I, S. 166), das zuletzt durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr. 32) geändert worden ist in Verbindung mit dem § 1 Absatz 1 und dem § 2 der Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste vom 23. Dezember 2019 (GVBl. II/20, Nr. 2) sowie dem § 121 Absatz 2 Nummer 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 5. März 2024 (GVBl. I, Nr. 10, S., ber. Nr. 38), die zuletzt durch Gesetz vom 2. April 2025 (GVBl. I, Nr. 6) geändert worden ist, erlässt das Ministerium des Innern und für Kommunales Entgelte in der unten stehenden Form und bestimmt: Die im Brandenburgischen Vermessungsgesetz benannten Aufgabenträger erheben für die Wahrnehmung der in diesem Verzeichnis benannten Aufgaben die nachfolgend festgesetzten Entgelte. 

1 Grundsätze

1.1 Berechnungsgrundlagen

1.1.1 Entgelte

(1) Die Entgelte beinhalten die Umsatzsteuer - soweit sie der Umsatzsteuer unterliegen - und die sonstigen Preisbestandteile.

(2) Für Leistungen der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg sowie der Katasterbehörden auf Grund des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes sowie den ergänzenden Vorschriften, für die ein anderweitiges Entgelt weder in diesem Verzeichnis noch im Gebührentarif der Vermessungsgebührenordnung vorgesehen ist, werden Entgelte nach dem Zeitaufwand gemäß der Tabelle 1 berechnet. Hierbei sind für jede außen- oder innendienstlich begonnene halbe Arbeitsstunde folgende Entgelte zu Grunde zu legen:

Zeitentgelt Euro

Ingenieur oder entsprechend eingesetzte Fachkraft

60,80

andere Fachkraft

41,75

Tabelle 1 – Zeitentgelt

Das Zeitentgelt bestimmt sich nach der Dienstkraft, die zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung entsprechend ausgebildet ist, einschließlich unvermeidbarer Reisezeiten.

(3) Für die Bereitstellung und Nutzung von entgeltpflichtigen Geobasisinformationen gelten die Regelungen in den Nummern 2.3 und 2.4.

(4) Für die Bereitstellung von Bodenrichtwertdaten (Geofachdaten) gelten allein die Regelungen in Nummer 5.

(5) Zur Erprobung neuer Entgelt- und Geschäftsmodelle können für die Dauer einer Entwicklungs- und Erprobungsphase von zwei Jahren mit Zustimmung des Ministeriums des Innern und für Kommunales besondere Entgelte festgesetzt werden, soweit dies einer angemessenen Verteilung der Vorteile und Risiken des Entgelt- beziehungsweise Geschäftsmodells entspricht. Sofern sich das Entgeltmodell bewährt, kann es bis zur nächsten Anpassung dieses Verzeichnisses beibehalten werden.

(6) Entsteht während der Laufzeit dieses Verzeichnisses ein neues Produkt, setzt die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales das Entgelt unter Würdigung der Entgelte ähnlicher bestehender Produkte und Datensätze fest. Die Entgeltfestsetzung wird bei der nächsten Änderung dieses Verzeichnisses aufgenommen.

(7) Soweit Geobasisdaten als Unterlagen für Liegenschaftsvermessungen nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz dienen oder als Auszüge in analoger Form, im PDF-Format oder Bild-Format aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters bereitgestellt werden, sind sie nicht Gegenstand dieses Entgeltverzeichnisses.

(8) Erfolgt die digitale Datenbereitstellung nicht über automatisierte Abrufverfahren bzw. Selbstentnahme, wird das Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben. Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prüfung des dargelegten berechtigten Interesses sind in diesem Zeitentgelt enthalten.

Für eine auf Anforderung vom digitalen Standardprodukt abweichende digitale Datenbereitstellung wird gemäß § 2 BbgGeoNutzV ein Zeitentgelt in Höhe von 41,75 je begonnene halbe Arbeitsstunde zu Grunde gelegt. Gleiches gilt für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prüfung des dargelegten berechtigten Interesses sowie die manuelle Einrichtung von Abrufverfahren (Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung - NBA-Verfahren) je Erstantrag. NBA-Folgeanträge sind entgeltfrei.

Die benötigten Arbeitszeiten für einzelne Arbeitsschritte sind zu summieren und für das jeweilige Zeitentgelt zu Grunde zu legen.

(9) Gemäß § 6 der Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste erhebt die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg einen jährlichen Erstattungsbetrag gemäß Tabelle 2.

Geschtsbereiche Euro

Staatskanzlei

Zurzeit kein Datenabruf

Ministerium des Innern und für Kommunales

300.000

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung

Zurzeit kein Datenabruf

Ministerium der Finanzen und für Europa

50.000

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz

5.000

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

300.000

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

5.000

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

20.000

Ministerium für Gesundheit und Soziales

10.000

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

300.000

Tabelle 2 – Erstattungsbeträge

Für die Ermittlung der pauschalen Erstattungsbeträge für die in Tabelle 2 genannten Geschäftsbereiche legt die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg die bisherigen und aktuell bewerteten Aufwendungen für die erwartete Bereitstellung von Geodaten oder Produkten zugrunde.

1.1.2 Informationsmenge

(1) Die Entgelte für die Bereitstellung der Geobasisinformationen werden entweder nach der Flächengröße oder nach der Zeitdauer ermittelt.

(2) Die abzugebende Informationsmenge wird in die Mengenstaffeln einsortiert. Je Mengenstaffel wird dann die dortige Informationsmenge mit dem zugehörigen Ermäßigungsfaktor multipliziert. Die sich daraus ergebenden Teilbeträge werden anschließend addiert.

(3) Sofern Geobasisinformationen flächenbezogen abgerechnet werden, richtet sich die Höhe der Entgelte nach der Flächengröße gemäß der Tabelle 3.

Es werden stets volle km² abgerechnet. Es ist jeweils auf den nächsten vollen km² aufzurunden.

Informationsmenge - Landschaftsfläche [km²] Faktor
                                  für die ersten    500 1,0
für den         501.        bis zum          5 000. 0,5
für den         5 001.     bis zum         25 000. 0,25
für den         25 001. 0,125

Tabelle 3 - Ermäßigungsfaktoren nach Flächengröße

1.1.3 Datenformat

Geobasisdaten werden in definierten Datenformatstandards bereitgestellt. Darüber hinaus wird für Formatumwandlungen ein Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben.

1.2 Bereitstellung

Die Bereitstellung umfasst die Abgabe von Geobasisinformationen (Offline und Online) aus den analogen und digitalen Datenbeständen.

1.2.1 Offline-Bereitstellung

Für die Bereitstellung von digitalen Geobasisinformationen, die nicht per Selbstentnahme online bereitgestellt werden können, wird ein Bereitstellungsentgelt in Höhe des entstandenen Zeitaufwandes gemäß Tabelle 1 erhoben.

1.2.2 Online-Bereitstellung

1.2.2.1 Darstellungsdienste

Darstellungsdienste ermöglichen es mindestens darstellbare Geobasisinformationen anzuzeigen, darin zu navigieren, sie zu vergrößern und zu verkleinern, zu verschieben und mit Geofachdaten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstigen relevanten Inhalten von Metadaten anzuzeigen. Die Online-Bereitstellung erfolgt entgeltfrei.

1.2.2.2 Download-Dienste

Download-Dienste erlauben es, Geobasisinformationen online abzurufen. Für den Download über Warenkorbfunktionen oder über direktem Datenzugriff durch Herunterladen werden keine Entgelte erhoben.

1.2.2.3 LiKa-Online (ALKIS, Automatisiertes Nachweissystem ANS)

Die Entgelte für die Einrichtung und Änderung des Anschlusses und für den Download sind der Tabelle 4 zu entnehmen. Das Löschen von Anschlüssen oder einzelner Nutzer sowie Änderungen der Kontaktdaten sind entgeltfrei. Die Nutzungsentgelte sind unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Daten tatsächlich abgerufen werden.

LiKa-Online Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter Andere
öffentliche Stellen und ÖbVI
Andere Nutzer
Euro Euro Euro
Einrichtung und Änderung eines Anschlusses für LiKa-Online 68,00 68,00 68,00
Nutzung je Monat für den ersten Katasteramtsbezirk 41,00 54,00 81,00
Nutzung je Monat für den zweiten und dritten Katasteramtsbezirk jeweils 30,00 41,00 68,00
Nutzung je Monat für den vierten bis achten Katasteramtsbezirk jeweils 20,00 27,00 54,00
Nutzung je Monat für mehr als acht Katasteramtsbezirke 223,00 297,00 540,00

Tabelle 4 - Entgelte für die Nutzung von LiKa-Online

1.2.2.4 Bereitstellungsportal

Für die Einrichtung und Nutzung des Bereitstellungsportals wird für jede Vermessungsstelle pauschal je Kalenderjahr ein Nutzungsentgelt sowie für jeden gebührenpflichtigen Antrag auf eine hoheitliche Vermessung (Liegenschaftsvermessung oder Amtlicher Lageplan) ein Auftragsentgelt durch die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg erhoben. Die Entgelte sind der Tabelle 5 zu entnehmen.

Die Abrechnung der antragsbezogenen Entgelte erfolgt quartalsweise durch die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg auf Grundlage der im Bereitstellungsportal gespeicherten Antragsdaten.

Bereitstellungsportal Euro
Einrichtung und Nutzung, je Kalenderjahr 300,00
Auftragsentgelt für einen gebührenpflichtigen Vermessungsantrag gemäß Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg, je Antrag 15,00

Tabelle 5 – Entgelte für das Bereitstellungsportal

1.2.2.5 Brandenburgviewer

Für die Nutzung des Brandenburgviewers wird kein Entgelt erhoben.

1.3 Nutzung

Weitergabe von Geobasisinformationen ohne Veränderung (Wiederverkauf)

Für das Recht der Weitergabe von Präsentationen (Analogausgaben oder Dateien, die nur mit besonderem Aufwand geändert werden können) und analogen Topographischen Karten ohne Veränderung (Wiederverkauf) werden Bereitstellungsentgelte erhoben, die sich für den Einzel- und Großhandel aus der Multiplikation des Basisbetrages mit dem betreffenden Faktor der Tabelle 6 ergeben. Nutzungsentgelte werden nicht erhoben.

Wiederverkauf: Abgabemenge je Lieferung [Anzahl] Faktor
                          bis     10 0,7
über      10          bis    200 0,6
über     200         bis    400 0,5
über     400 0,4

Tabelle 6 – Wiederverkaufsfaktoren

2 Produktbereiche

2.1 Geobasisinformationen des Raumbezugs

Die Geobasisinformationen des Raumbezugs werden entgeltfrei bereitgestellt.

2.1.1 AFIS-Präsentationsausgaben des Raumbezugs

AFIS-Präsentationenausgaben des Raumbezugs
Punktlisten
Einzelpunktnachweise
Festpunktübersichten

2.1.2 AFIS-Datensätze des Raumbezugs

AFIS-Datensätze des Raumbezugs
Objektbezogene Datensätze

2.1.3 Daten des SAPOS®

Daten des SAPOS® Kurzbezeichnung
Echtzeitpositionierungsservice EPS
Hochpräziser Echtzeitpositionierungsservice HEPS
Geodätischer Postprocessing-Positionierungsservice GPPS bzw. GPPS-PrO

2.1.4 Produkte des Raumbezugs

Produkte des Raumbezugs
NTv2-Lagetransformation
Quasigeoidundulation

2.1.5 Daten des Quasigeoids

Daten des Quasigeoids
Geoidteil Brandenburg

2.2 Geobasisinformationen der Liegenschaften

Die Geobasisinformationen der Liegenschaften werden entgeltfrei bereitgestellt.

2.2.1 ALKIS-Datensätze

Objektbezogene Datensätze
Flurstücke
Gebäude
Tatsächliche Nutzung
Bodenschätze
Netzpunkte
Eigentümer

2.2.2 ALKIS-Produkte

ALKIS-Produkte
Level of Detail (LoD1)
Level of Detail (LoD2)
Georeferenzierte Gebäudeadressen (Hauskoordinaten)
Georeferenzierte Gebäudegrundrisse (Hausumringe)

2.2.3 ALKIS-Regionaldaten

ALKIS-Regionaldaten
Regionaldatenverzeichnis (Gemarkungsnachweis)
Straßennamenverzeichnis

2.3 Geobasisinformationen der Landschaft

2.3.1 ATKIS-Präsentationsausgaben der Landschaft (Topographische Karten)

ATKIS-Präsentationsausgaben der Landschaft
(Topografische Karten)

Kurzbezeichnung
Topographische Karten (TK) TK10 / 25 / 50 / 100

Der Basisbetrag einer Topographischen Karte beträgt je Kartenblatt 8,00 Euro.

2.3.2 ATKIS-Datensätze der Landschaft

ATKIS-Datensätze der Landschaft

Kurzbezeichnung
Digitale Landschaftsmodelle Basis-DLM / DLM50
Digitale Geländemodelle DGM1 / 2 / 5 / 10 / 25 / 50
Digitale Orthophotos DOP10 / 20 / 40 / 100
Digitale Topographische Karten DTK10 / 25 / 50 / 100
Bildbasiertes Digitales Oberflächenmodell bDOM

Die ATKIS-Datensätze der Landschaft werden entgeltfrei bereitgestellt.

2.3.3 ATKIS-Produkte der Landschaft

ATKIS-Produkte der Landschaft

Schummerungsbild aus DGM beziehungsweise bDOM
Höhenlinien aus DGM beziehungsweise bDOM
Digitale Verwaltungsgrenzen
Digitale Postleitzahlgrenzen
Digitale Flurübersichtskarte
Digitale Regionalkarten
Digitale Landeskarten
Digitale historische Karten
Digitale Gemeinde- und Ortsteilverzeichnis

Die ATKIS-Produkte der Landschaft werden entgeltfrei bereitgestellt.

2.4 Produkte der Landschaft

2.4.1 Topographische Landeskartenwerke

Topographische Landeskartenwerke

Euro
Topographische Regionalkarten 1:100 000 12,50
Topographische Landeskarte 1:175 000 99,00
Topographische Landeskarte 1:250 000 18,50
Topographische Landeskarte 1:400 000 10,00

Tabelle 7 – Topographische Landeskartenwerke

2.4.2 Topographische Sonderkarten

2.4.2.1 Sonderkarten

Topografische Landeskartenwerke

Euro
Parkpläne 1:5 000 4,50
Set Parkpläne Potsdam, bestehend aus 3 Karten 9,00

Tabelle 8 – Topographische Sonderkarten

2.4.2.2. Fachkarten – Geodäsie

Topografische Fachkarten - Geodäsie

Euro
Maßstabzonenkarte 1:500 000 (PDF-Ausgabe) entgeltfrei

Tabelle 9 – Topographische Fachkarten – Geodäsie

2.4.2.3 Fachkarten – Relief

Topografische Fachkarten - Relief

Euro
Reliefkarte 1 1:500 000 5,00
Reliefkarte 2 1:500 000 5,00
Höhenschichtenkarte des Landes Brandenburg 1:500 000 5,00

Tabelle 10 – Topographische Fachkarten – Relief

2.4.3 Historische topographische Karten

2.4.3.1 Historische topographische Einzelkarten

Historische topographische EInzelkarten

Euro
Brandenburgensis Marchae Descriptio, Karte aus dem Jahr 1588, 1: 880 000, Ortelius 10,00
Musterblatt für die topographischen Arbeiten des Königlich Preußischen Generalstabes 3,00
Grundriss der königlichen Residenz-Stadt Potsdam nebst der umliegenden Gegend, 1770 4,00
Das Churmaercksche Weichbild Brandenburg, 1780 4,00
Gegend der Staedte Berlin und Potsdam, 1780 4,00
Karte von der Eisenbahn zwischen Potsdam und Berlin, 1838 4,00
Rundkarte von Potsdam, 1840 4,00
Karte für Touren nach der Umgegend von Potsdam über Neubabelsberg, 1882 4,00
Plan von der Insel (Potsdam) und deren Stadtgebiet, 1786 einfarbig 8,00
Plan von der Gegend um Potsdam, 1785 einfarbig 8,00
Plan von der Gegend um Potsdam, 1785 mehrfarbig 8,00
Plan von der Gegend um Potsdam, 1786 mehrfarbig 12,00
Sonderausgabe Luckenwalde, 1841 12,00
Suchodoletz-Karte, Plan der Umgebung Potsdam um 1680, doppelseitig 16,00
Spezialkarte von der Mittelmark, Karte aus dem Jahr 1790, 1:300 000, Sotzmann/Jäck 14,00
Karte des Kurfürstentums Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1725, 1:550 000, Gundling/Ottens 14,00
Markgrafschaft und Kurfürstentum Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1696, 1:450 000, Abbeville/Jailot 14,00
Geographische Karte des Kurfürstentums Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1758, 1:550 000, Lotter 14,00
Geographische Karte der Markschaft Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1773, 1:625 000, Güssefeld/Dorn 14,00
Karte der Uckermark, Karte aus dem Jahr 1720, 1:150 000 14,00

Tabelle 11 – Historische topographische Einzelkarten

2.4.3.2 Historische topographische Kartenwerke

HIstorische topographische Kartenwerke

Euro
Preußische Urmesstischblätter 1:25 000 8,00
Schmettausches Kartenwerk 1:50 000 12,00
Deckersches Kartenwerk, 1:50 000 12,00
Deckersches Kartenwerk, 1:50 000, Kartenset bestehend aus 9 Karten 89,00

Tabelle 12 – Historische topographische Kartenwerke

2.4.3.3 Karten des Deutschen Reiches

Karten des Deutschen Reiches

Euro
Karte des Deutschen Reiches 1:25 000 - Messtischblatt 5,00
Karte des Deutschen Reiches 1:100 000 - Normalausgabe 4,00
Luftbildkarte des Deutschen Reiches 1:25 000 (PDF-Ausgabe) entgeltfrei

Tabelle 13 – Karten des Deutschen Reiches

2.4.3.4 Staatliches Kartenwerk der DDR, Topographische Karten

Staatliches Kartenwerk der DDR, Topographische Karten

Euro
TK50 AV, Ausgabe Volkswirtschaft 5,00
TK25 AS, Ausgabe Staat 5,00
TK25 AS, Ausgabe Staat 5,00
TK100 AS, Ausgabe Staat 5,00

Tabelle 14 – Staatliches Kartenwerk der DDR, Topographische Karten

2.4.3.5 Topographische Karten der Landesvermessung

Topografische Karten der Landesvermessung

Euro
TK10 8,00
TK25, TSP25 (Topographischer Stadtplan) 8,00
TK50 8,00
TK100 8,00

Tabelle 15 – Topographische Karten der Landesvermessung

2.4.3.6 Historische Stadtpläne, Ansichten und Umgebungskarten

Historische Stadtpläne, Ansichten und Umgebungskarten

Euro
Potsdam in topographischen Karten 1:25 000, 1848-1999 (9 Karten, 2 Luftbilder) in einer Rolle 50,00
Potsdam 1848, Karte (mehrfarbig) 8,00
Potsdam 1877, Karte (einfarbig) 8,00
Potsdam 1908/1912, Karte (einfarbig) 8,00
Potsdam 1927/1930, Karte (einfarbig) 8,00
Potsdam 1939/1942, Karte (einfarbig) 8,00
Potsdam 1956, Karte (mehrfarbig) 8,00
Potsdam 1966, Karte (mehrfarbig) 8,00
Potsdam 1989, Karte (mehrfarbig) 8,00
Potsdam 1992, Luftbild (sw) 8,00
Potsdam 1993, Karte (mehrfarbig) 8,00
Potsdam 1999, Luftbild (sw) 8,00

Tabelle 16 – Historische Stadtpläne, Ansichten und Umgebungskarten

2.4.4 Luftbilder und Luftbildkarten

Für die Inanspruchnahme fachlicher Beratung und Rechercheleistungen wird für jede angefangene Arbeitshalbstunde das Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben.

2.4.4.1 Luftbilder

Luftbilder

Euro
Luftbild, digitale Abgabe entgeltfrei
Luftbilder mit Orientierungsparametern, digitale Abgabe entgeltfrei

Tabelle 17 – Luftbilder

2.4.4.2 Luftbildliegenschaftskarten

Luftbildliegenschaftskarten

Euro
Herstellung und Abgabe (PDF) Tabelle 1 (Zeitentgelt)

Tabelle 18 – Luftbildliegenschaftskarten

3 Geodaten- und Grafikserviceleistungen

3.1 Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter

Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter

Euro
Aerotriangulation Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Consulting / Betreuung photogrammetrischer Projekte (Bodensonderung, LELF, KB) Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Consulting zur Landesluftbildsammlung Tabelle 1 (Zeitentgelt)

Tabelle 19 – Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter

3.2 GIS- und Geodatenconsulting

GIS- und Geodatenconsulting

Euro je Tag
Geodaten-Beratung, Konzeption 800,00
GIS-Beratung, Konzeption 800,00
Geodatenkonfiguration in GIS 800,00
GIS-Installation und Unterhaltung (ohne Hardware) 800,00
Schulung 800,00
Geodatentechnische Service-Leistungen, die über einen Arbeitstag hinausgehen 800,00

Tabelle 20 – GIS- und Geodatenconsulting

3.3 Grafische Serviceleistungen

Grafische Serviceleistungen

Euro
Scannen, Daten konvertieren, Bildbearbeitung, grafische Arbeiten (web) Tabelle 1 (Zeitentgelt)

Bei grafischen Service-Leistungen, die über einen Arbeitstag hinausgehen, ist die entsprechende Regelung in Tabelle 20 anzuwenden.

Tabelle 21 – Grafische Serviceleistungen

3.4 Geodatentechnische Serviceleistungen

Geodatentechnische Serviceleistungen

Euro
Räumliche Datenselektion Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Inhaltliche Datenselektion Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Daten-, Dateiformatumwandlung Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Koordinatentransformation Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Produktverschneidung Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Georeferenzierung Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Vektorisierung Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Integration von Sachdaten in Geodaten Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Sonstige geodatentechnische Leistungen Tabelle 1 (Zeitentgelt)

Bei grafischen Service-Leistungen, die über einen Arbeitstag hinausgehen, ist die entsprechende Regelung in Tabelle 20 anzuwenden.

Tabelle 22 – Geodatentechnische Serviceleistungen

4 Grafik- und Druckdienstleistungen

4.1 Druckausgaben im Tintenstrahldruckverfahren (Plots)

Die Entgelte für Plots sind den Tabellen 23 und 24 zu entnehmen. Die Entgelte für abweichende Formate und Materialien hängen von den auftragsspezifischen Parametern ab. Sie müssen einzelfallbezogen ermittelt werden.

Es erfolgt eine Unterscheidung nach Flächenfarbqualität und nach Strichfarbqualität.

Flächenfarbqualität: Hierunter fallen beispielsweise Ausdrucke (Plots) von Orthophotos (Luftbildern), Luftbildliegenschaftskarten oder sonstige Bilder und Plakate mit hoher Farbdeckung (Farbflächen).

Plots in Flächenfarbqualität
Motivbezogenes Spezialpapier ab 120g/m2

Euro Euro
Format 1. Plot je Datei jeder weitere Plot
bis A 4 (0,0625 m²) 13,00 9,00
bis A 3 (0,125 m²) 16,00 12,00
bis A 2 (0,250 m²) 22,00 18,00
bis A 1 (0,500 m²) 29,00 24,00
bis A 0 (1,000 m²) 39,00 32,00

Tabelle 23 – Plots in Flächenfarbqualität

Strichfarbqualität: Hierunter fallen beispielsweise Ausdrucke (Plots) von CAD-Plots, Liegenschaftskarten mit geringer Farbdeckung (Strichzeichnungen).

Plots in Strichfarbqualität
Standardmaterial ab 90g/m2

Euro Euro
Format 1. Plot je Datei jeder weitere Plot
bis A 2 (0,250 m²) 6,00 5,50
bis A 1 (0,500 m²) 7,25 6,50
bis A 0 (1,000 m²) 9,25 8,25

Tabelle 24 – Plots in Strichfarbqualität

4.2 Druckausgaben im Offsetdruck und Digitaldruck

Das Entgelt hängt von den Formaten, Materialien und auftragsspezifischen Parametern ab. Es muss einzelfallbezogen ermittelt werden. Je Anfrage wird ein individuelles Angebot erstellt.

Offset- und Digitaldruck

Euro
Entwurf und Layout von Print- und Grafikprodukten jeder Art Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Professionelle Bildbearbeitung Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Konzeption und Erstellung von Logos, Grafiken und Karten Tabelle 1 (Zeitentgelt)
Offsetbogendruck auf Anfrage
Digitaldruck auf Anfrage
Weiterverarbeitung (schneiden, falzen, Klebe- und Ringbindung, verpacken und versenden) auf Anfrage

Tabelle 25 – Offset- und Digitaldruck

Für Ausdrucke im Digitaldruck (Officebereich) für Formate bis DIN A3 werden folgende Entgelte erhoben.

Digitaldruck - Officebereich

Euro je Blatt Euro je Blatt
Druckmaterial/Anzahl 1-500 über 500
schwarz/weiß
A 4, Papier 80 g/m² einseitig 0,12 0,09
A 4, Papier 80 g/m² Duplex 0,22 0,18
A 3, Papier 90 g/m² einseitig 0,22 0,18
A 3, Papier 90 g/m² Duplex 0,40 0,35
farbig
A 4, Papier 80 g/m² einseitig 0,50 0,45
A 4, Papier 80 g/m² Duplex 0,95 0,85
A 3, Papier 90 g/m² einseitig 0,95 0,85
A 3, Papier 90 g/m² Duplex 1,80 1,65
Zuschläge für Sindermaterial
Aufpreis 100 g/m2 0,05
Aufpreis bis 200 g/m2 0,10
Aufpreis bis 300 g/m2 0,20

Tabelle 26 – Digitaldruck - Officebereich

4.3 Weitere Serviceleistungen

4.3.1 Kartografische Leistungen

Kartographische Lesitungen

Euro
Kartographische Leistungen Tabelle 1 (Zeitentgelt)

Tabelle 27 – Kartografische Leistungen

4.3.2 Kalibrierung

Sofern das zu prüfende Messsystem im Eigentum des Landes oder einer Katasterbehörde im Land steht, wird kein Entgelt erhoben.

Kalibrierung

Euro
Nutzungsentgelt der Landeskalibrierungseinrichtung des Landes Brandenburg in Potsdam je Gerät 50,00
Frequenzprüfung, Prüfung zyklischer Phasenfehler, Auswertung, Prüfprotokoll Tabelle 1 (Zeitentgelt)

Tabelle 28 – Kalibrierung

4.3.3 Druckschriften

Druckschriften

Euro
Zeitschrift „Vermessung Brandenburg“ 2,50
Dokumentation der Landesgrenzen der Länder Berlin und Brandenburg 100,00
Broschüre „Spuren der Landesvermessung“ 3,00
Bildkalender Querformat 9,00

Tabelle 29 – Druckschriften

4.3.4 Überbetriebliche Ausbildung

Überbetriebliche Ausbildung

Euro
tägliches Teilnahmeentgelt je Auszubildender/ Auszubildendem 27,50

Tabelle 30 – Überbetriebliche Ausbildung

5 Geofachdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte werden entgeltfrei bereitgestellt.

5.1.1 Bodenrichtwertdatensätze

Bodenrichtwertdatensätze

Bodenrichtwertdatensätze in den Standarddateiformaten CSV und XML

Für Formatumwandlungen wird ein Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben.

5.1.2 Web-Map-Service Bodenrichtwerte

Web-Map-Service Bodenrichtwerte

Darstellungsdienst für Bodenrichtwertdaten für das Gebiet des Landes Brandenburg (WMS-BRW)

5.1.3 Bodenrichtwert-Portal

Bodenrichtwert-Portal

Amtliches Internetangebot der Gutachterausschüsse und der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg zur automatisierten Einsichtnahme in Bodenrichtwertinformationen und zum Abruf von Bodenrichtwertinformationen (BORIS Land Brandenburg)

6 Entgeltermäßigungen und -befreiungen, Nutzungsbedingungen

6.1 Entgeltermäßigungen und -befreiungen

(1) Entgeltermäßigungen werden auf die gemäß Nummer 1 ermittelten Entgelte gewährt.

(2) Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, zählen zu den digitalen Daten im Sinne der Ermäßigungsregelungen auch die analogen Karten und die analogen Luftbilder.

(3) Besondere Datenaufbereitungen fallen nicht unter die Ermäßigung.

(4) Soweit in Gesetzen oder Ländervereinbarungen Rabatte geregelt sind, gehen sie den Rabattregelungen in diesem Entgeltverzeichnis vor.

6.2 Testdaten

Testdaten werden unentgeltlich abgegeben.

6.3 Vermessungs- und Katasterverwaltungen der benachbarten Bundesländer

Die Vermessungs- und Katasterverwaltungen der benachbarten Bundesländer erhalten für ihre Fortführungszwecke die erforderlichen Daten im Grenzbereich auf der Basis des gegenseitigen Austausches entgeltfrei.

6.4 Zusammenarbeit zwischen Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg und Katasterbehörden

Entgelte werden nicht erhoben für Daten und Amtshandlungen, die im Zuge der Zusammenarbeit des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg und der Katasterbehörden anfallen. Ausgenommen sind Auftragsentgelte gemäß Tabelle 5.

6.5 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg erhalten Daten zur Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben entgeltfrei.

6.6 Ministerium des Innern und für Kommunales

Das Ministerium des Innern und für Kommunales erhält Zugang zu den Portalen zur Erledigung seiner Aufgaben entgeltfrei. Darüber hinaus erhält das zuständige Referat für Amtliches Vermessungswesen im Ministerium des Innern und für Kommunales Druckausgaben, Karten und Daten zur Erledigung seiner Aufgaben innerhalb der Vermessungs- und Katasterverwaltung entgeltfrei.

6.7 Finanzverwaltung und Grundbuch

Auskünfte und Mitteilungen, die der Erhaltung der Übereinstimmung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster dienen, sind entgeltfrei.

6.8 Bodenordnung

Die Bereitstellung von Standardprodukten der Geodaten für Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz erfolgen entgeltfrei.

6.9 Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen ergeben sich aus der Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste vom 23. Dezember 2019. Darüberhinausgehende Regelungen werden in allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen spezifiziert.

7 Inkrafttreten / Außerkrafttreten

Dieses Vermessungsentgeltverzeichnis tritt am 1. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Vermessungsentgeltverzeichnis vom 18. Juli 2023 (Aktenzeichen 13-532-26), zuletzt geändert durch Erlass vom 5. Dezember 2023 (Aktenzeichen 13-532-26) außer Kraft.