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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen“

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen“
vom 10. Oktober 2022
(ABl./22, [Nr. 42], S.842)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit Allgemeinem Rundschreiben Nr. 02/2022 vom 2. Februar 2022 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die „Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen“ bekannt gegeben und im Verkehrsblatt veröffentlicht.

Hiermit werden die Regelungsinhalte des Allgemeinen Rundschreibens Nr. 02/2022 BMDV für das Land Brandenburg für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass Nr. 32/2000 des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 Straßenbau, vom 12. September 2000 (ABl. S. 771) zur Einführung der „Grundsätze für die Aufstellung von Verkehrsschildern an Bundesfernstraßen - Ausgabe 2000“ wird aufgehoben.

Dieser Erlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und gilt unbefristet.