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Meldungen von Verkehrsraumeinschränkungen im Land Brandenburg an das Baustelleninformationssystem des Landes Brandenburg

Meldungen von Verkehrsraumeinschränkungen im Land Brandenburg an das Baustelleninformationssystem des Landes Brandenburg
vom 18. April 2018
(ABl./18, [Nr. 18], S.407)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden als Baulastträger und Straßenverkehrsbehörde im Land Brandenburg.

Alle Verkehrsraumeinschränkungen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, einschließlich der jeweiligen Ortsdurchfahrten sind unmittelbar nach Fertigung einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 Absatz 1 und 2 StVO beziehungsweise einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 StVO an den Landesbetrieb Straßenwesen zur Aufnahme in das Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Brandenburg zu melden.

Zu den meldepflichtigen Verkehrsraumeinschränkungen gehören:

  • Arbeitsstellen mit Angaben zu
  • Beginn und voraussichtlichem Ende
  • Straßenklasse und Straßennummer (zum Beispiel: B 1; L 23; L 165; K 5425)
  • Abschnitt und gegebenenfalls Abschnittskilometer
  • Beschreibung der Baustelle (zum Beispiel zwischen A-Dorf und Abzweig nach B-Dorf)
  • voraussichtlicher Sperrart (halbseitig/vollseitig)
  • Sperrursache
  • Umleitung (wenn vorhanden)
  • Vorgangsnummer (wenn vorhanden)
  • Bemerkung
  • Ansprechpartner (Name mit E-Mail-Adresse)
  • zeitlich begrenzte Verkehrsraumeinschränkungen wegen Veranstaltungen
  • eingeschränkte Brückentragfähigkeiten und sonstige Lastbeschränkungen
  • sonstige Einschränkungen von Fahrbahnbreiten und -höhen.

Weiterhin sind dem Landesbetrieb Straßenwesen auch geplante Bauvorhaben mit den beabsichtigten Verkehrsraumeinschränkungen, einschließlich voraussichtlichem Baubeginn und Dauer, frühestmöglich zur Aufnahme in das Baustelleninformationssystem des Landes Brandenburg mitzuteilen.

Durch die frühzeitige Aufnahme der geplanten Baumaßnahmen in das BIS soll eine optimale Koordinierung von Arbeitsstellen durch die beteiligten Behörden gewährleistet werden.

Das BIS steht allen interessierten Behörden und Bürgern im Internet unter http://www.ls.brandenburg.de zur Verfügung.

Im Hinblick auf eine ständige Aktualisierung des BIS ist es erforderlich, dass alle nachträglichen Änderungen/Ergänzungen mit Einfluss auf die Verkehrsführung sowie die Aufhebungen der Verkehrsraumeinschränkungen unverzüglich dem Landesbetrieb Straßenwesen, zur Aufnahme in das Baustelleninformationssystem des Landes Brandenburg, mitgeteilt werden.

Das BIS wird durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg betrieben. Das BIS ist erreichbar unter:

Baustellen-Infosystem@LS.Brandenburg.de.

Dieser Erlass ersetzt das Rundschreiben zum Baustelleninformationssystem (BIS); (Rundschreiben MSWV - Ref. 55 - Nr. 8/2003) vom 17. September 2003 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht).