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Verfahrensrechtliche Fragen bei der Bedarfsbewertung von Grundstücken
Ermittlung der Grundbesitz-/Grundstückswerte im Wege der Amtshilfe

Verfahrensrechtliche Fragen bei der Bedarfsbewertung von Grundstücken
Ermittlung der Grundbesitz-/Grundstückswerte im Wege der Amtshilfe

vom 18. Juli 2000

FinMin Brandenburg, Erlass vom 04. Juli 2000, 32 - S 3014 - 1/00
FinMin Brandenburg, Erlass vom 14. August 1997, 32 - S 3014 - 7/97
OFD Cottbus, Verfügung vom 06. Oktober 1998, S 3014b - 5 - St 141

Den als Anlage beigefügten Erlass vom 04.07.2000 übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Erläuternd füge ich hinzu, dass die Ausführungen unter 1. im vorgenannten Erlass nicht als Einschränkung zu verstehen sind und somit in allen Fällen einer mittelbaren Grundstücksschenkung der Grundbesitz-/Grundstückswert im Wege der Amtshilfe zu ermitteln ist.

Die mit meiner Verfügung vom 06.10.1998 unter Tz. 2 vertretene Rechtsauffassung, in Fällen der mittelbaren Grundstücksschenkung sei eine gesonderte Feststellung durchzuführen, ist damit überholt. Ich bitte daher, in dem Beispiel unter Tz. 2 vorgenannter OFD Verfügung im 2. Satz die Worte ”ist eine gesonderte Feststellung durchzuführen” in ”ist im Wege der Amtshilfe der Grundbesitz-/Grundstückswert zu ermitteln” und im 3. Satz die Worte ”in den Bescheid über die gesonderte Feststellung” in ” in die Mitteilung” zu ändern und einen Hinweis auf diese Verfügung anzubringen.

Zusammenfassend ist unter Hinweis auf die Bezugserlasse in folgenden Fällen der Grundbesitz-/Grundstückswert im Wege der Amtshilfe zu ermitteln:

  • in Fällen einer mittelbaren Grundstücksschenkung;
  • in Fällen der Begrenzung des Jahreswerts der Nutzungen eines Grundstücks nach § 16 BewG (z. B. Nießbrauchsrecht; lebenslanges Wohnrecht);
  • in Fällen der Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem Stuttgarter Verfahren sowie von Beteiligungen an Personengesellschaften (s. R 124 Abs. 6 ErbStR 1998; R 124 Abs. 6 ErbStR 2003).

FinMin Brandenburg, Erlass vom 04.07.2000, 32 - S 3014 - 1/00