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Umsatzsteuerpflichtige Grundstücksgeschäfte
Umsatzsteuerpflichtige Grundstücksgeschäfte
vom 19. Juni 1995
Bei Fachgeschäftsprüfungen wurde festgestellt, dass die Veräußerungsmitteilungen GrESt 1c, 816/1 für USt-Zwecke nicht auswertbar sind, da insbesondere nicht erkennbar ist, ob und wieviel USt im Vertrag ausgewiesen ist. Des weiteren erhalten die UVST zu spät Kenntnis über den Grundstücksumsatz, da die Veräußerungsmitteilungen erst nach erfolgter Grunderwerbsteuerfestsetzung versandt werden.
Aus diesem Grund bitte ich in Zukunft bei Grunderwerbsteuerfällen, bei denen Umsatzsteuer in Grundstückskaufverträgen ausgewiesen wird, die UVST sofort nach Aufnahme des Falles in den Grundinformationsdienst eine Kopie entsprechender Passagen des Vertrages, aus denen die Vertragsbeteiligten, die Bemessungsgrundlage, der Übergang von Nutzen und Lasten und die Vereinbarungen zur Umsatzsteuer hervorgehen, zu übergeben. In der Grunderwerbsteuerakte bitte ich zu vermerken, dass die UVST informiert wurde.