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Umsatzsteuerliche Behandlung der Weiterberechnung von Prüfgebühren durch Autohäuser an ihre Kunden

Umsatzsteuerliche Behandlung der Weiterberechnung von Prüfgebühren durch Autohäuser an ihre Kunden
vom 20. Februar 2003

OFD Cottbus v. 18.06.2001, S 7200 - 33 - St 242

Nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder liegt bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen nach § 26 StVZO ein Leistungsaustausch nur zwischen der Prüforganisation und dem jeweiligen Fahrzeughalter vor. Soweit Inhaber von KFZ-Werkstätten das Prüfentgelt tatsächlich vereinnahmen liegen durchlaufende Posten i. S. d. § 10 Abs. 1 S. 4 UStG vor. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung aus den Abrechnungen der Prüforganisation besteht für die KFZ-Werkstatt nicht.

Da diese Rechtsauffassung von den bisherigen Verwaltungsauffassungen in anderen Bundesländern abweicht, ist sie jedoch, abweichend von meinen Bezugsverfügungen, erst ab dem 01.01.2003 anzuwenden.

Soweit Überwachungsorganisationen bis Ende 2002 von einer Leistung an die KFZ-Werkstatt ausgegangen sind, sind hieraus keine nachteiligen Folgen zu ziehen.

Alle offenen Einspruchsverfahren, die Zeiträume vor dem 01.01.2003 betreffen, sind daher entsprechend zu erledigen.