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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Anwendung nicht erprobter Baustoffe, Bauweisen oder Bauverfahren im Straßenbau; Richtlinien für straßenbautechnische Untersuchungsstrecken, Ausgabe 2010; Verlängerung der Geltungsdauer
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Anwendung nicht erprobter Baustoffe, Bauweisen oder Bauverfahren im Straßenbau; Richtlinien für straßenbautechnische Untersuchungsstrecken, Ausgabe 2010; Verlängerung der Geltungsdauer
vom 29. Februar 2016
(ABl./16, [Nr. 11], S.307)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 18/2010 vom 27. August 2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Richtlinien für straßenbautechnische Untersuchungsstrecken, Ausgabe 2010“ bekannt gegeben.
Die Richtlinien wurden mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 5/2011 - Verkehr - vom 8. März 2011 (ABl. S. 705) eingeführt. Die Regelungen gelten unverändert und unbefristet fort.