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Erster Änderungstarifvertrag zum zweiten Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg (TV Umbau II) vom 30. Juni 2020

Erster Änderungstarifvertrag zum zweiten Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg (TV Umbau II) vom 30. Juni 2020
vom 12. November 2020
(ABl./20, [Nr. 48], S.1163)

Der Minister des Innern und für Kommunales hat für die Regierung des Landes Brandenburg mit den Gewerkschaften

  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - (ver.di) - Landes­bezirk Berlin-Brandenburg,
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) - Landesverband Brandenburg,
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP) - Landesbezirk Brandenburg,
  • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vertreten durch den Bundesvorstand und
  • dbb beamtenbund und tarifunion vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik

den nachfolgenden Ersten Änderungstarifvertrag zum zweiten Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg (TV Umbau II) abgeschlossen. Der Erste Änderungstarifvertrag zum TV Umbau II tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft; die Laufzeit endet mit Ablauf des 31. Dezember 2021.

Erster Änderungstarifvertrag
zum zweiten Tarifvertrag
über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus
der Landesverwaltung Brandenburg
(TV Umbau II)

vom 30. Juni 2020

Zwischen

der Regierung des Landes Brandenburg
vertreten durch den Minister des Innern und für Kommunales

einerseits

und

der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft -
Landesbezirk Berlin-Brandenburg

der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Landesverband Brandenburg

der Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Brandenburg

der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
vertreten durch den Bundesvorstand

sowie 

dem dbb beamtenbund und tarifunion
vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik

andererseits

wird Folgendes vereinbart:

§ 1
Änderung des TV Umbau II

  1. Der Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung vom 21. November 2017 wird wie folgt geändert:

    In § 20 Absatz 4 Satz 1 wird das Datum „31. Dezember 2020“ durch das Datum „31. Dezember 2021“ ersetzt.

§ 2
Inkrafttreten

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1.1.2021 in Kraft.

Potsdam, den 30. Juni 2020

Für die
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Stellv. Landesbezirksleiterin                 Andrea Kühnemann

Für die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Landesverband Brandenburg
Landesvorsitzender                            Günther Fuchs

Für die
Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Brandenburg
Landesbezirksvorsitzender                Andreas Schuster

Für die
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand
Bundesvorsitzender                           Robert Feiger

Stellvertretender Bundesvorsitzender   Harald Schaum

Für den
dbb beamtenbund und tarifunion
Stellvertretender Bundesvorsitzender
Fachvorstand Tarifpolitik                    Volker Geyer

Für das
Land Brandenburg
der Minister des Innern
und für Kommunales                       Michael Stübgen

Laufzeitverlängerung TV Umbau II

Außerhalb des Änderungstarifvertrages gibt die Landesregierung folgende Niederschriftserklärung ab:

Die Laufzeit der gemäß der Niederschriftserklärung zu § 15 Absatz 9 TV Umbau II erlassenen Richtlinie des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen vom 15. März 2019 wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Potsdam, 30. Juni 2020

Michael Stübgen