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Richtlinie zur Tragfähigkeitseinstufung bestehender Straßenbrücken der neuen Länder in Lastenklassen nach DIN 1072, Nutzungserweiterung in Brückenklasse 30, 45 ...
RE Nr. 05-1999 des MSWV, Abt. 5
Richtlinie zur Tragfähigkeitseinstufung bestehender Straßenbrücken der neuen Länder in Lastenklassen nach DIN 1072, Nutzungserweiterung in Brückenklasse 30, 45 ...
RE Nr. 05-1999 des MSWV, Abt. 5
vom 28. Januar 1999
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg
Bezug: ARS Nr. 7/1998 vom 27. Febr. 1998
Brandenburgisches Autobahnamt Stolpe
Brandenburgisches Straßenbauamt Cottbus
Brandenburgisches Straßenbauamt Kyritz
Brandenburgisches Straßenbauamt Frankfurt (Oder)
Brandenburgisches Straßenbauamt Potsdam
Brandenburgisches Straßenbauamt Strausberg
Brandenburgisches Straßenbauamt Wünsdorf
Tiefbauamt Franfurt (O), Potsdam, Brandenburg, Cottbus, Eberswalde
nachrichtlich:
Landesrechnungshof
- Staatl. Rechnungsprüfungsamt Cottbus
- Staatl. Rechnungsprüfungsamt Brandenburg
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 7/1998 vom 27. Febr. 1998 hat das Bundesministerium für Verkehr in Ergänzung zu der „Richtlinie für die Tragfähigkeitseinstufung bestehender Straßenbrücken der neuen Bundesländer in Lastklassen nach DIN 1072 (Ausg. Dez. 1985)“, ARS 19/1992, den Abschlussbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen über die Nutzenserweiterung bisher in Brückenklasse 30, 45 und 60 eingestuften Fertigteilbrücken BT 50/70 bzw. BT 500/700“ zur Anwendung empfohlen.
Ich empfehle die Anwendung des Abschlussberichtes der Bundesanstalt für Straßenwesen auch für den Bereich der Landesstraßen.
In der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Straßenwesen werden die Katalogunterlagen und Formblätter für die Nachweisführung in vereinfachter Form bereitgestellt.
Das Heft kann beim Wirtschaftsverlag Bremerhaven, PF 10 11 10, 27511 Bremerhaven bezogen werden
Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau ist im Verkehrsblatt, Heft 5/1998 vom 14. März 1998, veröffentlicht.
Im Auftrag
Vollpracht