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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen, Ausgabe 2017 (TP Eben - Berührende Messungen)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen, Ausgabe 2017 (TP Eben - Berührende Messungen)
vom 20. Juni 2019
(ABl./19, [Nr. 26], S.629)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben (ARS) Nummer 17/2018 vom 15. November 2018 (VkBl. S. 94) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die „Technischen Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung; Teil: Berührende Messungen (TP Eben - Berührende Messungen), Ausgabe 2017“ bekannt gegeben. Sie enthalten Angaben über die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von berührenden Ebenheitsmessungen und ersetzen die Ausgabe 2007.

Die Funktionsprüfung und Kalibrierung der gemäß „TP Eben - Berührende Messungen, Ausgabe 2017“ behandelten Geräte darf nur durch eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) anerkannte Prüfstelle erfolgen. Die mit den Ebenheitsmessungen beauftragten Prüfstellen müssen einen gültigen Kalibriernachweis für das verwendete Messgerät erbringen.

Hiermit werden die „Technischen Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung; Teil: Berührende Messungen (TP Eben - Berührende Messungen), Ausgabe 2017“ für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des damaligen Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 8/2007 vom 9. August 2007 (ABl. S. 1824) wird hiermit aufgehoben.

Das technische Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.