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Totenscheine

Totenscheine

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer Besprechung der Arbeitsgruppe Leichenschauwesen beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Frauen wurde ich gebeten, die Standesbeamten auf einige dort gesehene Probleme aufmerk­sam zu machen. Ich möchte dies tun, obwohl sich aus der Stichprobenbefragung einzelner Standesbeamter ergab, daß die angesprochenen Differenzen im Regelfall kaum entstehen.

1. Eintragungen durch das Standesamt zur Sterbefallbeurkundung im vertraulichen Teil des Totenscheines (rechts oben)

Der vertrauliche Teil des Totenscheines, der dem Gesundheitsamt und dem Statistischen Landesamt zu übergeben ist, wird im Durchschreibeverfahren ausgestellt. Die Eintragungen durch das Standesamt sind so vorzunehmen, daß die Angaben auch noch auf dem letzten Blatt des Formularsatzes zu lesen sind. Somit dürfen für die Eintragungen Stempel bzw. zu weiche Stifte nicht verwendet werden.

2. Reihenfolge der Totenscheine

Die Kontrolle der Vollständigkeit des Eingangs der Totenscheine kann durch die Gesundheitsämter nicht gewährleistet werden, wenn die lückenlose Reihenfolge (z. B. durch Nachbeurkundungen von Kriegs­sterbefällen) nicht gegeben ist.

Es soll deshalb in diesen Fällen immer darauf hingewiesen werden, aus welchem Grund Sterbebuchnummern auf den Totenscheinen nicht lückenlos eingetragen sind.

3. Weitergabe der Totenscheine an das Gesundheitsamt

Werden Unkorrektheiten bei der Totenscheinkontrolle festgestellt bzw. macht sich eine weitere Überprüfung der Todesursache erforderlich, so kann es nach Aussage der Gesundheitsämter dort zu zeitlichen Verzögerungen kommen, durch die eine termingerechte Übergabe der Scheine an das Statistische Landesamt nicht mehr möglich ist. Die Standesbeamten werden deshalb gebeten, die Totenscheine möglichst unverzüglich an die Gesundheitsämter weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Acker