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Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen zur Verbindung von Schutzeinrichtungen (TLP ÜK)

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen zur Verbindung von Schutzeinrichtungen (TLP ÜK)
vom 7. März 2018
(ABl./18, [Nr. 12], S.311)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 16/2017 vom 23. August 2018 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen zur Verbindung von Schutzeinrichtungen (TLP ÜK) bekannt gegeben.

Hiermit werden die TLP ÜK für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Um eine neue Bewertung von Übergangselementen (ÜE) durch die begutachtende Stelle auf Grundlage der TLP ÜK vornehmen zu können, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. August 2018, in der hilfsweise die bisherigen direkten Übergangselemente aus der Einsatzfreigabeliste ohne eine neue Bewertung gemäß den TLP ÜK weiter verwendet werden können. Nach Ablauf der genannten Übergangsfrist sind nur noch solche ÜE zulässig, die von der begutachtenden Stelle positiv bewertet wurden.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt. Der Erlass tritt am 1. Juni 2018 in Kraft.

Die TLP ÜK werden auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (www.bast.de) bereitgestellt.