Suche

Suche innerhalb der Norm
Link zur Hilfe-Seite

Einheitsbewertung
Umbenennung der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH in TLG Immobilien GmbH erfordert keine Vornahme von Zurechnungsfortschreibungen

Einheitsbewertung
Umbenennung der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH in TLG Immobilien GmbH erfordert keine Vornahme von Zurechnungsfortschreibungen

vom 22. Oktober 2002

Die TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH (HRB 38419) hat sich in TLG Immobilien GmbH umbenannt.

Die Änderung wurde am 21.08.2002 in das Handelsregister Berlin-Charlottenburg HRB 38419 eingetragen.

Da es sich bei der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH (HRB 38419) und der TLG Immobilien GmbH (HRB 38419) um ein und dieselbe juristische Person handelt und somit Personenidentität besteht, sind aufgrund der Umbenennung keine Zurechnungsfortschreibungen vorzunehmen. Denn Voraussetzung für die Vornahme einer Zurechnungsfortschreibung gem. § 22 Abs. 2 BewG ist eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse. D. h., die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks im Feststellungszeitpunkt müssen von der zuletzt getroffenen Feststellung abweichen.

Bei einer Umbenennung der Gesellschaft bleibt jedoch zivilrechtlich deren (Personen-)Identität bestehen. Daher ist in diesem Fall eine Zurechnungsfortschreibung nicht durchzuführen, sondern ggf. lediglich der Grundinformationsdienst im BBT-Verfahren zu ändern.