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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (TL SoB-StB 20)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (TL SoB-StB 20)
vom 12. April 2021
(ABl./21, [Nr. 16], S.378)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 24/2020 vom 18. November 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (TL SoB-StB 20)“ bekannt gegeben.

Die TL SoB-StB 20 beinhalten Anforderungen an Baustoffgemische, die bei der Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßen- und Wegebau sowie sonstiger Verkehrsflächen eingehalten werden müssen. Die ungebundenen Baustoffgemische werden in separaten Kapiteln behandelt.

Abweichend von den Regelungen im Abschnitt 1.4.2 Baustoffgemische ist für natürliche Gesteinskörnungen und Hochofenstückschlacke (HOS) beim Einsatz in Frostschutzschichten der Nachweis der Widerstandsfähigkeit gegen Zertrümmerung immer zu erbringen.

Beim Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen und industriell hergestellten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen sind die „Brandenburgischen Technischen Richt­linien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau, Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14)“ zu beachten.

Hiermit werden die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (TL SoB-StB 20)“ für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen verbindlich eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass „Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)“ vom 17. Juli 2008 (ABl. S. 2009) wird aufgehoben.

Das Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.